@ Markus Pichl
[#326]In Beitrag
[#296] versuchte ich auf die bewusst irreführenden Formulierungen der BPP-Atteste hinzuweisen:
- "Inverkehrbringung": ist so ziemlich alles, was gehandelt wird. Vermeidet den Ausdruck: "Verausgabt" (bei Briefmarken natürlich: amtlich verausgabt)
- "eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden": vermeidet den Ausdruck "rückdatiert" und damit nach BPP Definition "falsch"
Diese Atteste sind wohlformulierte Euphemismen zum Schaden der Sammler. Egal wie man das Handeln des Prüfers oder Auftraggebers, der diese Formulierungen bestellt und bezahlt, wertet. Und in einem Punkt hat Peter Feuser recht; da steht nichts falsches drin. Was mir hier noch ergänzend auffällt:
Die alten BPP-Atteste testierten die Echtheit einer
Briefmarke. Die neuen BPP-Atteste die Echtheit einer
Marke - ohne Brief.
Also alles im grünen Bereich. Es handelt sich um "beliebte" Fälschungen irgendwelcher
Marken (vielleicht sogar Vignetten?), die irgendwie in Verkehr gebracht wurden, sowie irgendwann und irgendwie mit einem Stempel in Berührung kamen; noch dazu oftmals nett adressiert und ohne die hässlichen Beförderungsspuren.
Da kann es schon Liebhaber für geben. Wo soll da ein Problem sein?
besten Gruß
stampmix