Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
Markus Pichl Am: 03.02.2018 17:16:10 Gelesen: 177638# 358@  
@ DL8AAM [#356]

Aus der Abhandlung von Herrn Strobel ergeht aber, zumindest verstehe ich das so, dass die Inverkehrbringung dieses Druckerzeugnisses geklärt ist. Siehe auch in Gerhard seinem Beitrag den Satz: "Die Anordnung der Vernichtung wurde nur teilweise umgesetzt, die genannte Anzahl von Bögen im Wege der Unterschlagung rechtswidrig entwendet und dann privat zum Zwecke des Gelderwerbs unter Vortäuschung falscher Tatsachen als "Rarität" in den Verkehr, also an den Sammler gebracht."

Der von Gerhard aufgeführte Sachverhalt, ergeht aber nicht aus dem BPP-Attest. Die dort gemachte Angabe: " Die Umstände der Inverkehrbringung dieser Ausgabe sind trotz umfangreicher Recherchen noch nicht abschließend geklärt." entsprechen nicht den Erkenntnissen, die aus der Abhandlung von Herrn Strobel entnehmbar sind.

@ GR [#352]

Als Mitglied des APHV, für den dessen Ehrenkodex verbindlich ist, ist m.E. ein Verkaufsangebot der Potschta-Ausgabe nach heutigem Wissenstand nur unproblematisch, wenn einer kaufinteressierten Person klar aufgezeigt wird, wie diese Ausgabe entstanden ist, dass sie zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Postwertzeichen war, dass die im Verkehr befindlichen Exemplare seinerzeit durch Unterschlagung vor der Vernichtung bewahrt wurden, dass es echt durch die Post beförderte Briefe nicht gibt und dass die Abstempelungen dadurch zu stande kamen, dass echte Stempel hierzu ohne die erforderliche Befugnis missbraucht wurden.

Dies bedeutet für mich, dass eine Losbeschreibung, wie nachstehend aufgezeigt, anhand der Angaben, aus dem zuletzt von mir gezeigtem Attest Nr. 8222 von Herrn Dr. Jasch BPP aus Januar 2018, nicht möglich ist, ohne das ich in Konflikt mit dem APHV-Ehrenkodex komme:

12 Pfg Potschta, Ölfarbe, ungebraucht mit verlaufener und geglätterter Gummierung, Fotoattest Dr. Jasch BPP (01/2018)

Dann sogar, wenn ich so formulieren würde, Verbraucher über den wahren Sachverhalt täuschen würde und eine Beschreibung wider besserem Wissen erstellt hätte, da ich die Abhandlung von Herrn Strobel kenne.

Lange Rede, kurzer Sinn. Die Attestformulierung hält nach meiner Meinung dem APHV-Ehrenkodex nicht stand. Als Unterzeichner des APHV-Ehrenkodex kann ich es dann auch nicht mit einer über das Attest gehenden Losbeschreibung gut heißen, ein solches Attest in den Verkehr zu bringen. Eine Sachbearbeitung als Auktionslos, wird von meiner Seite daher abgelehnt. Im Moment überlege ich sogar, ob ich das Attest entwerten soll, damit kein anderer, der die Abhandlung von Herrn Strobel nicht kennt, eine unzureichende Los- bzw. Angebotsbeschreibung mit diesem Attest formulieren kann.

Beste Grüße
Markus
 
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