Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
bovi11 Am: 06.02.2018 21:39:56 Gelesen: 175276# 364@  
@ stampmix [#363]
@ Markus Pichl [#322]

"Ebenso kann man dort nachlesen, dass der Postamtsmann Schneider wegen Verjährung der Tat nicht belangt werden konnte. Aber aus welchen Geschäften mag sich denn bitte schön die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung begründen? Die festgestellten Steuerschulden setzten sich aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zusammen."

Daß die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden konnte, die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gleichwohl erfolgte, kann einfach an unterschiedlichen Verjährungsfristen liegen. Vereinfacht gesagt war die strafrechtliche Verjährungsfrist 5 Jahre die für Steuerhinterziehung jedoch 10 Jahre.

Grüße

Dieter
 
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