Thema: (?) (11) Recht: Gründung eines BDPh Vereins
Setubal
Am: 14.03.2018 10:41:05
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Hallo Richard,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Angaben heute noch den Voraussetzungen des Vereinsrechts entsprechen.
Die Mindestanzahl eines e.V. beträgt 5.
Entsprechend
1 Vorsitzender
1 Stellvertreter
1 Kassenprüfer
1 Stellvertreter
1 Schriftführer
sollten während eines laufenden Jahres eine oder mehr Personen ausscheiden, können bis zur nächsten anstehenden Wahl andere die Aufgaben geschäftsführend übernehmen.
Bei der Gründung eines Vereins unbedingt darauf achten, dass rechtliche Anforderungen beachtet werden ! Ich denke da an die Haftung der Mitglieder. Bei einem e.V. haftet der Verein als juristische Person. Bei einem NICHT eingetragenem Verein jedes einzelne Mitglied.
Zum Beitritt eines Vereins in einen LV hatte ich in der Geschäftsstelle des BdPh angerufen. Leider bekomme ich dort erst morgen eine Auskunft.
Rolf-Dieter
Quelle: www.philaseiten.de
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