Thema: Deutsche Dienstpost Böhmen und Mähren
Postgeschichte Am: 05.07.2009 01:18:05 Gelesen: 41697# 4@  
@ asmodeus [#6]

Meine Ausführungen haben etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, hoffe aber, daß Sie Dir trotzdem etwas weiterhelfen.

Eine "Dienstpost" gab es in verschiedenen besetzten Gebieten des 2. Weltkrieges. Bekannt sind die "Deutsche Dienstpost Niederlande", "Deutsche Dienstpost Böhmen und Mähren" und "Deutsche Dienstpost Ostland", weniger bekannt sind "Deutsche Dienstpost Adria", "Deutsche Dienstpost Oslo" und "Deutsche Dienstpost Galizien", um nur einige zu nennen.

1. Deutsche Dienstpost Böhmen und Mähren

Aus besonderen Gründen wurde neben der bestehenden Post des Protektorates Böhmen und Mähren eine "Deutsche Dienstpost" eingerichtet, die gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen und Wertbriefe in dienstlicher Angelegenheit der Wehrmachts- und Zivildienstellen und an dieselben beförderte. Diese Sendungen mußten den Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" tragen und wurden dadurch ohne Frankierung befördert, andernfalls mußten die Sendungen mit Marken des Deutschen Reiches frankiert werden.

Die Dienstpost nutzen konnten auch kriegswichtige Firmen (Zulassung auf Antrag) und Angehörige der deutschen Behörden im Protektorat Böhmen und Mähren. Diese Post mußte aber durch einen Abdruck "Durch Deutsche Dienstpost Böhmen und Mähren", handschriftlich durch ein liegendes Kreuz gekennzeichnet und frankiert werden. Zu verwenden waren die Marken des Deutschen Reiches. Marken des Protektorates Böhmen und Mähren durften nicht verwendet werden, auch keine Dienstmarken.

2. Deutsche Dienstpost Niederlande

Die "Deutsche Dienstpost Niederlande" wurde ab dem 5.6.1940 eingerichtet. Zugelassen im reinen Behördenverkehr waren u.a. Postkarten, gewöhnliche Briefe, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und Mischsendungen, Zeitungen und Zeitungsdrucksachen, Einschreib- und Wert-Briefe, gewöhnliche Pakete und Wertpakete. Die Briefsendungen mussten den Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" und den Dienststempel der absendenen Behörde tragen. Für Dienstpakete waren die Inlandsgebühren zu verwenden. die Paketkarten waren mit deutschen Wertzeichen freizumachen.

Auch der Privatpostverkehr des deutschen Feldpost-Personals war zugelassen. Außerdem konnten deutsche Firmen (sofern auf Antrag zugelassen) in den Niederlanden und deren reichsdeutschen Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen die "Deutsche Dienstpost Niederlande" benutzen. Die Sendungen waren als Dienstpostsendungen mit dem Eindruck oder dem Stempel "Deutsche Dienstpost Niederlande", handschriftlich (oder auch eingedruckt) mit einem liegenden Kreuz zu kennzeichnen und mit deutschen Freimarken (keine Dienstmarken) zu frankieren.

Hier ein großformatiger Umschlag einer Amsterdamer Firma als Einschreibsendung an die Filiale der Deutsche Bank Frankfurt am Main. Der Brief enthält die Voraussetzung für die Beförderung mit der Dienstpost: Zulassungsstempel "DURCH DEUTSCHE DIENSTPOST NIEDERLANDE", das quer liegende Kreuz und die portogerechte Frankatur. Der Brief wurde über das Luftgaupostamt Amsterdam (s. Stempel) nach Frankfurt geleitet.



Da es sich bei Deinen Belegen um gewöhnliche Frankaturen handelt und besondere Stempel nicht zu erkennen sind, würde ich 10 Euro je Beleg ansetzen.

Gruß
Manfred
 
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