Thema: Briefmarkenprüfstelle Basel / Prüfungen durch Martin Eichele
Markus Pichl Am: 27.05.2018 02:07:58 Gelesen: 41496# 74@  
Hallo,

einen ganz besonderen Tiefpunkt einer Prüferleistung stellt der nachstehende Befund der Basler Prüfstelle bzw. von Herrn Eichele dar.

Links sehen wir eine echte Hannover MiNr. 12 (Buchdruck) und rechts eine altbekannte Ganzfälschung (Steindruck und abweichende Bildmerkmale, u.a. abweichende Inschrift im Band unter dem Wappen) einer solchen.



Hier nun der Befund, der Basler Prüfstelle, jedoch nicht zu dem Original sondern zu der Ganzfälschung, für die Echtheit inkl. dem Falschstempel "LÜNEBURG" ausgewiesen wird. Das Siegel der Basler Prüfstelle prägt natürlich auch auf der Vorderseite der Abbildung durch.



Die Ganzfälschung und den dazugehörigen Fehlbefund habe ich im Original hier und einst innerhalb einer nicht unbedeutenden Hannover-Sammlung eingekauft. Durchaus habe ich die Fälschung als solche bei Einkauf erkannt. Der Sammler vermerkte aber nicht "Falsch" oder ähnliches auf dem Albumblatt sondern sortierte nach meinem Eindruck diese Marke brav in seine Sammlung als eine echte Marke ein. Von dieser Marke hatte der Sammler eine ganze Menge, auch auf Briefen, und hätte die Fälschung als solche eigentlich erkennen müssen. Für mich ist sogar vorstellbar, dass diese "einwandfreie" Fälschung abermals samt "einwandfreien" Befund einen Käufer finden würde, der diese als eine echte Marke in seine Sammlung steckt.

Wie dem auch sei, vergleichbare Befunde, nur andere Sammelgebiete, finden sich auch von anderen Prüfern. So konnte sogar einst die Basler Prüfstelle glaubhaft einem Richter darlegen oder dieser Richter aus den gemachten Angaben der Basler Prüfstelle schlußfolgern, dass die Fehlerquote dieser in einem Promille- oder minimalen Prozentsatzbereich liegt. Geklagt hatte wohl einst, wenn meine Informationen stimmen, Herr Geigle persönlich und die Klage ging klang und sanglos unter und Herr Geigle blieb auf den Kosten sitzen. Vielleicht eines der Gründe, warum ein Prüfer wie Dirk Schulz BPP weiterhin noch im BPP prüfen darf? Die bisher aufgedeckte Quote von Fehlprüfungen könnte mit der von der Basler Prüfstelle übereinstimmen und dem Richterspruch schlußfolgernd, liegt dann halt alles noch im grünen Bereich (Augenzwinker).

Im Moment überlege ich selbst noch, wie man dem Sammler glaubhaft vermitteln kann, dass er sich auf den ausgestellten Befund oder das ausgestellte Attest wirklich verlassen kann. Ein Handbuch an den Befund oder das Attest anhängen, kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Bleibt also nach wie vor nur Aufklärung über Fälschungen und Verfälschungen und die damit verbundene Hoffnung, dass Sammler entsprechenden Vorträgen, ob nun Live oder in Form von in Foren verfassten Beiträgen, folgen und sich zum Sammelgebiet auch die notwendige Literatur beschaffen.

Beste Grüße
Markus
 
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