Thema: (?) (66) Oberschlesien - Marken, Prüfer und philatelistische Zukunft
Stefan Am: 31.05.2018 10:55:50 Gelesen: 46966# 52@  
Ein in der Fachliteratur [1] durchaus ausführlich diskutierter Fall, ob es sich nun um eine Eintagsfliege handelt, ist der Satz Mi-Nr. 30-40 des Abstimmungsgebietes Oberschlesien:



Oberschlesien Mi-Nr. 30-40 (ohne Nr. 38), Stempeldatum 20.03.1921 des Stempelgerätes ZABORZE *1*

Die seinerzeit heftig umworbene und mit Spannung erwartete Volksabstimmung im Abstimmungsgebiet fand am Sonntag, den 20.03.1921 statt. Zur Erinnerung an diesen Tag erschien eine elf Briefmarken umfassende Aufdruckmarkenausgabe, wobei es sich bei den Urmarken um die seinerzeit gängige Dauerserie (ex Mi-Nr. 13-29) handelt. An diesem Tag hatten auch verschiedene Postämter (teils stundenweise) geöffnet, so dass die Aufdruckausgaben vom Publikum regulär an diesem Tage erworben werden konnten. Gebrauchte Stücke (einschließlich der Aufdruck- und Stempelfälschungen) weisen im Regelfall ein Stempeldatum vom 20.03.1921 auf.





Häufigste Aufdruckfälschung auf Mi-Nr. 32 und 35 mit wahrscheinlich rückdatiertem Abschlag des Gerätes OPPELN *2* vom 20.03.1921, rückseitig Signatur "Dr. Müller / Leobschütz". Die sonst gut gelungene Aufdruckfälschung ist u.a. an der "9" von "1921" erkennbar.

Ganz selten kommen auch Entwertungen nach dem 20.03.1921 vor - laut Fachliteratur meist innerhalb weniger Tage nach dem Abstimmungstermin - wobei dann nicht klar ist, ob es sich um irrtümlich durchgerutschte Stücke handelt, welche u.U. bereits nicht mehr gültig waren.

In größeren Postämtern wurden die Aufdruckmarken (laut [1]) aufgrund der Nachfrage limitiert, d.h. begrenzt in der Quantität pro Nominalwert und Format abgegeben. Die Marken - wenn verklebt - fanden Verwendung als Frankatur auf Sendungen (Bsp. Grußkarten vom Abstimmungstag) oder als Souvenir auf Zetteln aufgeklebt (wie in diesem Beitrag gezeigt) und mit dem Datum vom Abstimmungstag gefälligkeitsentwertet.

Das Ergebnis dieser Abstimmung führte zur Teilung des Abstimmungsgebietes, welche im Juni/Juli 1922 umgesetzt wurde - Angliederung der zu Polen gekommenen Stadt- und Landkreise als Ostoberschlesien bzw. Rückgliederung der beim Deutschen Reich verbliebenen Stadt- und Landkreise.

Gruß
Pete

[1] „Handbuch vom Abstimmungsgebiet Oberschlesien 1920-1922“ der ehm. Arge Oberschlesien e.V. (1970-1990)
 
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