Thema: Berlin: Portobestimmung von Belegen
alemannia Am: 18.08.2018 15:01:44 Gelesen: 15484# 27@  
§ 8 Drucksachen der Postordnung vom 30.1.1929 (Gültig bis 31.7.1964):

"... VIII Es ist gestattet

... 6. sonstige Änderungen im Wortlaut sowie Nachtragungen an beliebiger Stelle vorzunehmen. Diese Änderungen und Nachtragungen dürfen jedoch zusammengezählt nicht mehr als 5 Worte u.s.w. umfassen und müssen in leicht erkennbarem Zusammenhang mit der gedruckten Mitteilung stehen ..."


Woher kommt der Eindruck, dass die Karte gelaufen ist?
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4309
https://www.philaseiten.de/beitrag/184656