Thema: Berlin: Portobestimmung von Belegen
alemannia
Am: 18.08.2018 15:01:44
Gelesen: 15484
# 27
@
§ 8 Drucksachen
der Postordnung vom 30.1.1929 (Gültig bis 31.7.1964):
"...
VIII
Es ist gestattet
... 6. sonstige Änderungen im Wortlaut sowie Nachtragungen an beliebiger Stelle vorzunehmen. Diese Änderungen und Nachtragungen dürfen jedoch zusammengezählt nicht mehr als 5 Worte u.s.w. umfassen und müssen in leicht erkennbarem Zusammenhang mit der gedruckten Mitteilung stehen ..."
Woher kommt der Eindruck, dass die Karte gelaufen ist?
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4309
https://www.philaseiten.de/beitrag/184656