Thema: Bund Farbunterscheidung sinnvoll - Beispiel Mi. 455
umdhlebe Am: 21.08.2018 13:56:37 Gelesen: 2787# 1@  
Bund Mi-Nr. 455: sinnvolle Farbunterscheidung?

Hallo,

anschließend an eine Diskussion über die Ursachen unterschiedlicher Gummiriffelungen und der Schwierigkeit diese zu erkennen, möchte ich diese mit einem Beispiel über Farbunterschiede im Michel-Spezialkatalog fortsetzen.

Dort findet sich beispielsweise beim Bund in der Freimarkenserie Deutsche Bauwerke von 1964/65 eine Unterscheidung von Mi-Nr. 455a "schwärzlichgrün" und 455b "schwarzolivgrün". Dem Katalog ist die Ursache zweifelsfrei zu entnehmen: Mi-Nr. 455a ist eine Rollenmarke, und Mi-Nr. 455b entstammt dem Markenheftchen Nr.10.

Meine Diskussionsfrage ist nun: Ist es sinnvoll, die Katalognotierungen 455a und 455b anhand eines Farbunterschiedes aufzuführen, der erst auf einem Scan mit 1200 dpi überhaupt erkennbar wird, zumal es sich um eine Doppelung handelt? Alle anderen Marken der Freimarkenserie Mi-Nr. 454-461 sind Rollenmarken. Das Markenheftchen 10, das entsprechende Markenheftchenblatt und der Markenheftchenbogen sind an entsprechender Stelle im Katalog separat aufgeführt.

Hier ein hochauflösender Scan: links das Markenheftchenblatt (Mi-Nr. 455b) und rechts zwei einzelne Rollenmarken (Mi-Nr. 455a). Der Farbunterschied lässt sich hier zumindest erahnen, entspricht aber nicht der Deutlichkeit der Farbtafeln 39-0-8 und 39-7-8 aus dem Michel-Farbenführer (38.Auflage).



Anders ausgedrückt: Die Marken 455a und 455b entstammen unterschiedlichen philatelistischen Erzeugnissen, die man deutlich voneinander unterscheiden kann und die daher auch sinnvoll an unterschiedlichen Stellen des Katalogs aufgeführt sind. Dann wird aber ein Kriterium dieses Unterschieds - der Farbton - das mit bloßem Auge unter der Tageslichtlampe kaum zu erkennen ist, zum Anlass genommen, um diesen Unterschied als 455a und 455b ein zweites Mal zu katalogisieren und mit dem eher fiktiven Michel-Preisunterschied von 0,50 zu 0,80 EUR auszuzeichnen. Das mag zwar im Interesse von Händlern sein, die neben dem Markenheftchen auch die Einzelmarken des Markenheftchens noch einmal absetzen können - aber ist es philatelistisch sinnvoll?

Meiner Auffassung nach ist dies eine Doppelung die gestrichen werden sollte.

Gruß,
umdhlebe
 
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