Thema: Wir erinnern uns heute an ...
wajdz Am: 17.09.2018 00:38:29 Gelesen: 252057# 152@  
Ein Staatenbund verabschiedet 1787 eine Verfassung, aus dem nach ihrem Inkrafttreten durch die Genehmigung aller Bundesstaaten 1788 ein Bundesstaat wird, die Vereinigten Staaten von Amerika.

USA 443



Die amerikanische Verfassung beruht auf der Gewaltenteilung in Exekutive (vollziehende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Jurisdiktion (Rechtsprechung). Diese Organe sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig. Oberste Organe sind der Präsident (Exekutive) und das Parlament (Kongress, Legislative), bestehend aus Repräsentantenhaus (Volksvertreter) und Senat (Delegierte der Bundesstaaten).

Ob diese seit 230 Jahren bestehende Konstruktion auch die gegenwärtigen Differenzen zwischen Exekutive und Legislative bewältigen und regulieren wird, fragt sich

MfG Jürgen -wajdz-
 
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