Thema: Schwaneberger: Kritik an der Michel Redaktion und den Katalogen
bayern klassisch Am: 24.08.2009 17:42:02 Gelesen: 65534# 54@  
Liebe Sammlerfreunde,

so, es ist vollbracht. Die Mail an die Michel - Redaktion ging vor einer Minute raus. Hier meine E-mail in voller Länge.

Sobald die Antwort kommt, werde ich sie hier veröffentlichen, mitsamt meiner, wenn von dort gewünschten, Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Ralph Bernatz, ich bin seit über 20 Jahren Vorstandsmitglied der ARGE Bayern klassisch e. V. (http://www.arge-bayern.net) , Aussteller mehrere Goldsammlungen im Rang 1 und Autor von weit über 100 Fachpublikatrionen im In- und Ausland. Nachdem ich Ihren Deutschland - Spezial gelesen habe, möchte ich Ihnen helfen, diesen inhaltlich/fachlich zu verbessern.

Hierzu habe ich mir den Bayernteil vom Beginn bis zur Nr. 13, also die Quadratausgaben, ausgesucht, weil man mir diesbezüglich eine gewisse Kompetenz kaum wird abstreiten können.

Mir zur Verfügung steht lediglich der Katalog aus 2008 - sollten dortige Unstimmigkeiten, die ich hier anspreche, in neueren Katalogen ausgemerzt worden sein, bitte ich die entsprechenden Punkte als gegenstandslos zu erachten.
Alle von mir angegebenen Seitenzahlen beziehen sich daher auf den Spezial von 2008, da mir mein Verein keinen neueren Katalog zur Verfügung stellen konnte.

Ihre Prämisse, dass ein Spezialkatalog nicht leisten könne, was ein Handbuch leisten kann und soll, habe ich verinnerlicht. Es geht mir allein um korrekte und konkrete Aussagen, die der Sammler eines solchen populären Werkes erwarten kann und nicht um Kleinigkeiten wie Bewertungen von Plattenfehlern o. ä..

Seite 34 Sie schreiben ...

... seit 1815 im Deutschen Bund (ab 1.1.1871 Deutsches Reich).

Richtig ist: Am 1.1.1871 gab es kein Deutsches Reich, in dem Bayern hätte sein können. Im Spiegelsaal von Versailles wurde am 18.1.1871 das Deutsche Reich proklamiert.

Seite 34 Sie schreiben ...

... Mit dem Beitritt zum Deutschen Bund im Jahr 1815 fand mit der Schaffung von 8 Regierungsbezirken ... und Pfalz (Speyer) die endgültige Neuordnung Bayerns statt.

Richtig ist: Die Rheinpfalz kam erst zum Mai 1816 an Bayern und wurde postalisch in den ersten 2 Maiwochen von der Taxispost übernommen.

Seite 35 Sie schreiben ...

... Zweikreisstempel (OPD Durchmesser 22 mm) und zeigen einen von Regensburg.

Richtig ist: In Bayern wurden die OPDen am 1.4.1907 gegründet. Der Begriff OPD (= Oberpostdirektion) kann mit einem Stempel der Vormarkenzeit (VMZ) nicht in einem Satz genannt werden. Es handelt sich bei diesen Zweikreisstempeln, die noch in der Pfennigzeit verwendet wurden, auch nicht um sog. OPA - Stempel, weil kein bayerisches Oberpostamt jemals einen derartigen Stempel führte. Richtig ist, dass die Hauptbriefpostexpeditionen am Sitz der OPÄ diese Stempel (bis auf Speyer) führten. Der Zusatz OPD ist also wegzulassen bzw. ggfls. durch die hier genannte Erkenntnis zu ersetzen.

Seite 36 Sie schreiben ...

... Hauptsächliche Entwertungen der Markenzeit:

Richtig ist: Von den abgebildeten Stempel sind nur der Einringstempel, der Halbkreisstempel, der Zweikreisstempel und die beden Mühlradstempel unter diesem Tenor zusammen zu fassen.
Die ebenso abgeblideten Einzeiler, Aushilfsstempel, Rahmenstempel einer Posthilfsstelle und Fingerhutstempel waren nicht üblich und sind nur in wenigen Fällen als Entwerter bekannt. Die Preise sind entsprechend.
Die Überschrift ignoriert die üblichen Entwertungen der gesamten Bayernzeit und suggeriert Raritäten als Standard.

Seite 36 Sie schreiben ...

... Vom 1.8.1850 bis 9.3.1869 war die Marken-Entwertung mittels Mühlradstempeln vorgeschrieben (Ausnahme: Ortsbriefe und Sonderfälle).

Richtig ist: Jede Freimarke musste bis zum 9.3.1869 mit dem Mühlradstempel entwertet werden. Bitte zeigen Sie mir die Fundstelle in der Primärliteratur, in der steht, dass Ortsbriefe anders zu behandeln waren.
Was verstehen Sie unter "Sonderfälle"? Diesen Terminus kenne ich nicht und ich würde mich freuen, hier hinzu lernen zu können.

Seite 36 Sie schreiben ...

... 1.8.1850-20.11.1850 1. Verteilung (Nr. 1-603) geschlossene Mühlradstempel;

Richtig ist: Nach Ablauf des 19.11.1856 sollten die Mühlräder an die Materialverwaltung in München gesandt werden, wo sie überprüft und neu zugeteilt wurden. Wäre Ihre Version richtig, gäbe es am 20.11.1856 keine Ortsstempelentwertungen (Umtauschstempel). Diese gibt es jedoch dutzendfach.

Seite 36 Sie schreiben ...

... 1.12.1856 bis 9.3.1869 2. Verteilung geschlossene Mühlradstempel (Nr. 1-606) ...

Richtig ist: Die Mühlräder mit den Nummern 54, 67, 76, 197, 252, 391, 475 und 493 sind bisher nicht aus dem betreffenden Zeitraum bekannt bzw. kann es nicht geben, weil es dafür keinen Bedarf gab (Speyer z. B. erhielt sofort am 1.12.1856 den offenen Mühlradstempel 493, um nur ein konkretes Beispiel zu nennen). Der Text suggeriert, dass es alle Stempel von 1 - 606 gegeben hätte. Dies ist nicht richtig.

Seite 37 Sie schreiben ...

... Landbriefträgerstempel Type I (nur auf 1 Kr. zulässig).

Richtig ist: Landbriefträgerstempel durften nur auf Briefen innerhalb des Gangbezirks auf Marken abgeschlagen werden. Bei Drucksachen ab der 3. Gewichtsstufe hätten auf entsprechend höheren Nominalen Entwertungen vorgenommen werden müssen. Korrekt ist, dass die überwiegende Zahl bekannter Abschläge auf 1 Kr. Marken zu finden ist.

Seite 38 Sie schreiben ...

... ab 1.7.1849 Ortsverkehr bis 1 Loth unfrankiert 1 Kr., über 1 - 4 Loth unfrankiert 2 Kr..

Richtig ist: Unfrankiert bis 1 Loth 3 Kr., über 1 - 4 Loth unfrankiert 6 Kr.. Die Moderation galt nur für frankierte Poststücke.

Seite 38 Sie schreiben ...

... Postgebühren Kreuzerzeit ab 1.8.1865 je angefangenes Loth im Fernverkehr 3 Kr.. und unterscheiden noch zwischen Bayern und der Pfalz.

Richtig ist: Ab 1.8.1865 kosteten einfache Briefe bis 1 Loth unabhängig von der Entfernung (also auch Bayern - Pfalz et vice versa) nur noch 3 Kr.. Wogen sie über 1 bis 16 Loth, dann kosteten sie nur 6 Kr. und nicht je Loth 3 Kr.. Die Spalte Fernverkehr ist ab diesem Datum im inneren Verkehr von Bayern obsolet.

Seite 38 Sie schreiben ...

... ab 1.10.1868 ...

Richtig ist: Ab 1.1.1868 galten die neuen Regelungen. Vermutlich haben Sie dieses Datum (1.10.1868) von den Ergänzungswerten übernommen, was falsch ist. Zum 1.10.1868 ergab sich in Bayern keine Gebührenneuerung.

Seite 38 Sie schreiben ...

... Express: im Ortsbestellbezirk (bis Ende 1867 Barzahlung) ... + 9 Kr.. Im Landzustellbezirk ... + ortsübliche Ganggebühr bzw. 9 Kr..

Richtig ist: Diese Darstellung ist stark vereinfacht und wäre dutzendfach angreifbar. Der Postsonderdient Express ist sehr umfänglich und ist daher nicht geeignet, in einem Spezial - Katalog abgehandelt zu werden. Sollten Sie mehr Informationen darüber wünschen, so können Sie in unserem Rundbrief Nr. 39 aus 09/2002 in meinem Artikel mehr darüber erfahren. Unsere RBe liegen in jeder phil. Fachbibliothek zur Einsichtnahme aus (München, Frankfurt am Main etc).

Seite 38 Sie schreiben ...

... Drucksachen und Warenproben anfangs je Loth, später je 2 1/2 Loth .... 1 Kr..

Richtig ist: Warenproben bis 31.12.1867 haben mit den von Ihnen genannten Gebühren nichts zu tun. Sie galten als einfach, wenn sie einem unter ein löthigen Brief angehängt waren und kosteten je 2 Loth exklusive das einfache Briefgewicht (ab 1.7.1858 bis 31.12.1868). Zuvor gab es im inneren Bayerns keine Ermäßigung auf Warenproben und Muster ohne Wert, weil man das im Reglement aufzuführen vergessen hatte.

Seite 38 Sie schreiben ...

... ab 1.1.1872 bis 50g .... 1 Kr..

Richtig ist: Ab 1.7.1872 im inneren Verkehr von Bayern. Auch wurde ab dem 1.1.1875 das Maximalgewicht von Drucksachen von bisher 500g auf 1 kg erhöht. Preis dafür 11 Kr..

Seite 38 Sie schreiben ...

... Einschreiben: ab 1.7.1850 (Barzahlung auf Postschein) ... + 6 Kr. und ab 1.1.1872 (Frankatur) ... + 7 Kr..

Richtig ist: Barzahlung auf Postschein vom 1.7.1850 bis 31.12.1867 + 6 Kr.. Ab 1.1.1868 bis 31.12.1875 + 7 Kr.. Ab dem 1.2.1874 wurde die Chargégebühr in Marken verklebt. Ab dem 1.1.1861 (neuer Postvereinsvertrag) durfte man auch Portochargébriefe versenden, womit der Empfänger mit der Chargégebühr und dem Briefporto belastet wurde (Bayern und Postverein). Dies galt bis 31.12.1875 fort.

Seite 40 ... Sie schreiben ...

... Bis 31.12.1860: 1 Loth = 1/32 Zollpfund = 15,625g. Ab 1.1.1861: 1 Loth = 1/30 Zollpfung = 16 2/3g.

Richtig ist: Ab dem 1.1.1862 wurden die Briefe im Postverein nach dem neuen Zollgewicht tarifiert, innerbayerische Briefe erst ab dem 1.4.1862. Das genannte Datum entspricht dem des neuen Postvereinsvertrages. Hierin war aber die von mir genannte Datierung veröffentlicht worden.

Seite 42 ... Sie schreiben ...

... MiNr. 1 wurde im Oktober 1851 vom Schalterverkauf zurückgezogen.

Richtig ist: Es gibt keine Verordnung, die dies belegt. Sollten Sie über eine Fundstelle verfügen, bitte ich um Offenlegung derselben (mir liegt die komplette Primärliteratur von 1842-1875 Bayerns vor).

Seite 44 ... Sie schreiben ...

... 2II 4 und 5 weisen eine stärkere Weiß-Beimischung der Farbe Blau auf.

Richtig ist: Nur die Platte 5 wurde mit Deckweiß gestreckt. Gerade die Platte 4 weist in der Regel ein tiefes und kräftiges Blau auf, nicht zu vergleichen mit der Platte 5, die fast komplett sehr hell gedruckt wurde.

Seite 45 ... Sie schreiben ...

... 3 ... 1 Kr. hellilarot bis lebhaftrotkarmin 1.10.1850 ... FDC 3.500 Euro.

Richtig ist: Die Nr. 3 Bayerns erschien nicht am 1.10.1850. Daher kann es auch keinen FDC vom 1.10.1850 geben. Woher haben Sie die Preisnotierung als Marktbeobachter?
Mit Verordnung vom 1.10.1850 verkündete die Generalverwaltung in München ihren nachgeordneten Dienststellen, dass zum 1.10.1850 eine neue Marke in rosa Farbe ausgegeben werde. Bis diese VO bei den Postexpeditoren war, dürften ein bis zwei Tage vergangen sein. Erst danach hätte man sie schriftlich anfordern können. Am 1.10.1850 hatte also niemand, der Marken verkaufen durfte, die Kenntnis von dieser MiNr. 3 (RB Nr. 37 aus 09/2001, S. 1823 der ARGE Bayern klassisch).
Die nach jahrelanger Forschung früheste bekannte Verwendung einer Nr. 3 ist der 13.12.1850 - noch dazu in Mischfrankatur mit einem Schwarzen Einser 1II aus Nürnberg (s. 42. Kruschel Auktion aus 10/1997 und RB Nr. 38 aus 3/2002, S. 1850 der ARGE Bayern klassisch).

Seite 45 ... Sie schreiben ...

... 6 ... 12 Kr. rot 1.7.1858 ... FDC 7.500 Euro.

Richtig ist: Es ist bis heute kein Ersttagsbrief der Nr. 6 bekannt. Das Verwendungsdatum 1.7.1858 wäre nur theoretisch möglich. Ich bitte um Angabe, welcher Kauf für 7.500 Euro Ihrer Bewertung zugrunde liegt.

Seite 45 ... Sie schreiben ...

... 7 ... 18 Kr. gelblichorange (19.7.1854) ... FDC 10000 Euro.

Richtig ist: Es ist bis heute kein Ersttagsbrief der Nr. 7 aufgetaucht, weil es zum 19.7.1854 keine Marken hiervon an den Postschaltern gab. Im Verorndungsblatt Nr. 39 vom 25.7.1854 (!) unter lfd. Nr. 13730 wurde die neue Marke vorgestellt. Wenn man die internen Abläufe der bayer. Post kennt (die Darstellung würde hier den Rahmen sprengen), dann wäre das früheste Verwendungsdatum der 28.7.1854, doch lag noch nie eine Marke aus dem Juli 1854 überhaupt vor (s. RB Nr. 45 aus 09/2005, S. 2439ff der ARGE Bayern klassisch).
Auch hier bitte ich um die Angabe, welches Geschäft für 10000 Euro Ihrer Katalogbewertung zugrunde lag.

Seite 46 ... Sie schreiben ...

... 4II Platte 1 (Sept. 1850 bis 1857)

Richtig ist: Die Platte 1 war 1857 längst nicht mehr verfügbar. Auch als Druckdatum wäre 1857 falsch.

Seite 46 ... Sie schreiben ...

... 4II Platte 2 (Juli 1855 bis 1863)

Richtig ist: Die Platte 2 war im Jahre 1863 längst von den Schaltern zurückgezogen worden (Umtausch erfolgte im Oktober 1862). Schon im August 1862 wurden keine anderen Marken mehr gedruckt als die neue Ausgabe vom 1.10.1862. Zwar war die Marke noch gültig, aber eine Erwähnung des Jahres 1863 ist mir unverständlich.

Seite 47 ... Sie schreiben ...

... Halbierungen (H): Vor dem 28.7.1856 waren Halbierungen verboten!

Richtig ist: Halbierungen waren immer verboten, nicht nur vor dem 28.7.1856. Würde man das glauben, was Sie schreiben, wären alle Halbierungen (und die Masse wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt verwendet) rechtens gewesen, was nicht der Fall war.

Seite 48 ... Sie schreiben ...

... 9c - körniger "trockener" Druck

Richtig ist: Mit dem Druck hat dies nichts zu tun, der wurde vorher wie nachher gleich gehandhabt. Tatsächlich wurde die Spätauflage dieser Marke, hier c) genannt, auf dickem Papier hergestellt, welches eine andere = geringere Farbabsorption hatte, als das übliche, weichere Markenpapier. Nicht der Druck ist also verschieden, sondern das Papier.

Das gleiche gilt für die Nr. 10II b, die ebenfalls kurz vor 1867 aus Angst nachgeschoben wurde, da man annahm, die noch vorhandenen Markenbestände könnten vor der Neuemmission zum 1.1.1867 zu Ende gehen, womit man richtig lag.

Seite 48 ... Sie schreiben ...

... 12 Kr. grün ... FDC 4000 Euro.

Richtig ist: Es ist kein Ersttagsbrief dieser Marke bekannt. Ich bitte um Vorlage eines Beleges und um Angabe über das Zustandekommen dieses Wertes.

Seite 48 ... Sie schreiben ...

... 18 Kr. dunkelzinnoberrot ... FDC 6000 Euro.

Richtig ist: Es ist kein Ersttagsbrief dieser Marke bekannt. Auch hier bitte ich um Vorlage eines Scans oder von nachprüfbaren Angaben, die einen solchen Katalogpreis ergeben haben.

Seite 49 ... Sie schreiben ...

... Probedrucke (P) 10 P 2 ultramarin ... * 3000 Euro ... gestempelt 10.000 Euro.

Richtig ist: Es gibt keine gebrauchten Probedrucke bei Bayern - weder von der Nr. 10, noch von sonst einer Kreuzermarke. Ungeachtet der Schwankungsbreite einer Marke, deren Farben von Hand gemischt wurden und die 15.200.000 mal gedruckt wurde, waren Probedrucke dieser Ausgabe nicht auf Seidenfadenpapier gedruckt worden. Alle als 10P eingeschätzten Marken weisen das normale Seidenfadenpapier auf.

Echte Probedrucke weisen sedenfadenloses Kreidepapier auf in verschiedenen Farben - es gibt diese Probedrucke nicht gebraucht, das sie von der Druckerei auf gezähltem Papier hergestellt und im Miniserium begutachtet und abgelegt wurden. In den Handel kamen sie erst viele Jahrzehnte später.

Es sind mindestens 2 verschiedene Mühlradstempel auf den angeblichen 10P bekannt - 325 München und 721 Mussbach in der Pfalz. Wie hätten Probedrucke in über 400 km Entfernung zueinander entwendet und verbraucht werden können?
Diese Angaben sind aus der Luft gegriffen und eines Michel - Spezialkataloges nicht würdig. Man sollte sie in das Reich der Fabel verabschieden.

Ich möchte hier meinie Aufzählung enden lassen, um den Umfang nicht unübersichtlich werden zu lassen. Tatsächlich wäre noch vieles zu korrigieren, zu streichen oder hinzu zu fügen. Belassen wir es vorest dabei.

Beim Überfliegen der anderen Teile Ihres Kataloges fielen mir weitere Ungereimtheiten auf, wie z. B. der unrichtig angegebene Beitritt Bremens zum DÖPV (Sie schreiben am 1.12.1852 - richtig war der 1.1.1852, jedoch mit Wirkung vom 1.5.1851 wegen des Taxis - Oberpostamts dort und dem gleichzeitigen Eintritt von Thurm und Taxis zum 1.5.1851 in den DÖPV der wichtigsten, belehnten Territorien). Es sind jedoch viel zuviele, um sie hier abseits von Bayern weiter aufzulisten.

Worum ich Sie bitten würde: Prüfen Sie das von mir Geschriebene nach, natürlich bevorzugt unter Zuhilfenahme der Primärquellen. Oft wurde in der Sekundärliteratur nur tradiert, was zuvor schon falsch geschrieben wurde, so dass sich hier Generationsfehler ausmachen lassen, wie ich sie oben aufgezeigt habe.

Prinzipiell würde eine Zusammenarbeit bei dem mit Abstand größten und beliebtesten Sammelgebiet Altdeutschlands seitens Ihrer Redaktion einerseits und seitens hochkompetenter Sammlern andererseits Ihrem Spezialkatalog inhaltlich gut tun.

Sicher wird man bei einem solch großen Werk nicht alle Fehler ausmerzen können, als Schriftführer von über 50 ca. Hundertseitigen Rundbriefen weiß ich, wovon ich spreche, aber an einer Minimierung sollte allen Beteiligten vorrangig gelegen sein.

Gerne lese ich Ihre Antwort und verbleibe, sie herzlich grüßend,

Ralph Bernatz, Schriftführer der ARGE Bayern klassisch e. V. im BDPh

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 


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