Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
bovi11 Am: 07.10.2018 20:09:23 Gelesen: 27061# 55@  
@ Richard [#7]
@ alle

Die fiskalische Beurteilung von Verkaufshandlungen weicht ganz erheblich von der wettbewerbsrechtlichen Einordnung ab.

Verkauft jemand z.B. 250 Akkuzellen in 4er-Packungen, ist das für das Finanzamt uninteressant, trotzdem aber wettbewerbsrechtlich als gewerblicher Handel einzustufen.

Die Anzahl der Bewertungen bei eBay ist auch nur eines von vielen Indizien und Gerichte wissen auch, daß nur ein Teil der Transaktionen bewertet wird. Es gibt Wege, viel genauere Werte der Verkaufshandlungen festzustellen. Deshalb sind Hinweise wie in

[#14] "Aber: keine Bewertung - keine Kontrolle!"

schlicht falsch. Ebenso falsch sind Hinweise wie:

[#16] "Bis 40 Artikel pro Monat ist gesetzlich."

Auch solche Hinweise sind gefährlich:

[#19] "Da hilft es nur, den Umsatz auf mehrere Ebay-Konten zu verteilen."

Das fällt nur zu leicht auf und zementiert auf jeden Fall eine gewerbliche Beurteilung geradezu.

[#47] "Zählt denn nicht einzig und allein die Gewinnabsicht ?"

Nein!
 
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