Thema: **** (?) (7) Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
DL8AAM Am: 12.10.2018 18:30:48 Gelesen: 2942# 2@  
Am Rande auch für den Philatelisten von Interesse. Die Fälle Klingelschild und "Namenschild" am Briefkasten sollten ähnlich gelagert sein.

Gerade bei Zeit Online mit Verweis auf dpa gefunden

Wiener müssen wegen Datenschutz Klingelschilder entfernen

In Wien verlieren etwa 220.000 Mieterinnen und Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln. Grund ist die Beschwerde eines Bewohners, der sich über mangelnden Datenschutz beklagt hatte. Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen Hausverwaltung Wiener Wohnen sagte.

Der Mann hatte argumentiert, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe. Die Mitarbeiter von Wiener Wohnen erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten zuständigen Abteilung der Stadt die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. "Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen", sagte der Wiener-Wohnen-Sprecher.

In der Praxis bedeutet das nun, dass künftig nur die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild stehen wird. Wer dennoch seinen Namen dort sehen will, muss selbst einen Aufkleber anbringen, hieß es.

Datenschützer in Österreich vertreten Medienberichten zufolge die Auffassung, dass die Regelung auch für private Vermieterinnen und Vermieter gelte. Werde gegen die Regelung verstoßen, könne Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Dies führe allerdings zu einem "eher zahnlosen Verwaltungsverfahren", hieß es von den Datenschützern. Dieses sei relativ langwierig und habe "für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen". Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage beim Zivilgericht. In vergleichbaren Fällen seien 1.000 Euro bezahlt worden.


https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/oesterreich-wien-dsgvo-namensschilder-beschwerde-hausverwaltung

Ähnlich lautende Meldungen kane auch gerade über Spiegel Online und anderen Nachrichtenportalen rein...

Was das für die zukünftig zu erwartende Rate von "unzustellbaren Sendungen" bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen. Besonders, wenn der Empfänger für ihn "schlechte" Post erwartet, wird einfach der Name mit Hinweis auf die DSGVO entfernt. Ob das bei dem Versuch "Facebook und Google" zu treffen, was ja wohl eine (wenn nicht "die") Zielsetzung war, wirklich so gewollt war? ;-)

Thomas

Nachsatz: In den Kommentaren hat sich ein Briefträger (u/Janonymus) gleich begeistert zu Wort gemeldet

Stimmt. Als Postbote ist das sinnvoll und arbeitssparend.

Und wenn ich dann daran denke, wieviel Werbepost ich jeden Tag nicht zustellen kann, weil jemand verzogen ist ohne das !überall! zu melden. Das kann ich dann einfach dem Nachmieter zustellen. Der wird sich bestimmt freuen.
Außerdem bekommt er dann Postkarten und Geburtstagsglückwünsche für seinen Nachbarn eine Hausnummer weiter, weil sich jemand verschrieben hat. Und ich muss nicht mehr überlegen wo der wirklich wohnt. Freu mich schon drauf. :-)


Diese Adressierungen kenne ich auch den USA bei Werbesendungen aus, dort lauten die vielfach "An Herrn Meier oder den derzeitigen Bewohner", selbst das könnte man sich nun sparen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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