Thema: Ganzsachen mit Zusatzfrankatur
BD Am: 26.08.2009 21:54:10 Gelesen: 267937# 84@  
Hier die Antwort:

Eigentlich Nein und Nein

Ob Postordnung 1904 oder 1922, bei der Rücksendung der Antwortkarte muß die Anfragekarte abgetrennt werden. Sollte sie trotzdem noch anhängen, ist die Sendung als ungenügend frankierter Brief zu behandeln und somit mit einer Nachgebühr zu belegen.

Das es dennoch, wenn auch selten, komplett gelaufene unbeanstandete Antwortkarten mit anhängenden Frageteil gibt, ist nur der Unwissenheit oder Bequemlichkeit der Postbeamten zu verdanken. Eigentlich ist diese Anordnung logisch, denn Klapp-Ansichtskarten, Karten mit kleinen Taschen u.s.w. waren auch als Brief zu frankieren.

Das Frageteil mit Antwortteil genoss als Sonderporto den Postkartentarif (wobei die Antwortkarte in der selben Höhe frankiert sein mußte, sonst war er auch weg!), die Frankatur auf der Antwortkarte war nur für sie allein.

Mit besten Grüßen BD
 
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