Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 02.09.2009 09:16:49 Gelesen: 1399977# 445@  
@ kauli [#442]

Darf ich dezent und freundlich etwas korrigieren ?

"Die Post" hatte nie eine Porto- und Gebührenfreiheit! Auch wenns erst einmal verrückt klingt: So isses.

Es wurde ihr aber formal "in eigenen dienstlichen Angelegegenheiten" zugestanden, im Sinne der kameralistischen Kassenführung kein Porto bzw, Gebühr zu zeigen/verrechnen.

Damit die Darstellung nicht ganz so gestelzt und abgehoben klingt, kurz die allgemeinen, historischen Erläuterungen dazu: Vor 1868 war die damalige Post fast pleite. Die einerseits ausufernde Verteilung von postalischen "Freiheiten" an jedermann und jeden war die Ursache. Entsprechend "scharf, kantig" und korrekt wurden die neuen Freiheiten von 1868 formuliert - und im Laufe der Zeit kaum aufgeweicht!

Andererseits war es nachvollziehbar recht Aufwändig, wenn für jeden internen Vorgang eine Briefmarke o.ä. hätte verklebt werden müssen. So wurde im entsprechenden Gesetz ein entsprechender Paragraph mit der elastischen Formulierung (siehe oben) verankert.

So ganz nebenbei und Rohrpost bezogen: Es gibt einige K.A.-Briefumschläge (= eine "Königliche Angelegenheit" mit Porto- und Gebührenfreiheit), welche dennoch frankiert sind - meist auf dem vorgedruckten K.A. links unten: In diesem Fall wurden dienstliche Briefumschläge sehr korrekt für nicht-dienstliche Angelegenheiten frankiert.
 
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