Thema: (?) (2894) Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
bayern klassisch Am: 10.11.2018 12:53:44 Gelesen: 696750# 1423@  
Liebe Freunde,

zu den festen Regeln eines Dienstbriefes gehörte die Nominierung der Franchise, wenn er denn portofrei von der Aufgabepost belassen werden sollte. Für Bayern bedeutete dies i. d. R. "R.S." = Regierungs - Sache, worunter die Expeditions - Nummer (heute: Geschäftszeigen) zu setzen war.

Dergleichen Vorschriften für Dienstbriefe gab es natürlich auch in Österreich, wo allerdings die Franchise R.S. gänzlich unbekannt war, weil die dortigen Dienstbriefe den Vermerk "Ex offo" für "ex officio" = Aus dem Amt/Büro tragen mussten. Es war also keine Kann - Vorschrift bei beiden Postgebieten, sondern eine klare Dienstesvorschrift.



Es war mir vergönnt, nur ganz wenige Ausnahmen trotz der schieren Masse bayerischer Dienstbriefe sehen zu dürfen und oft schwankte ihr Zustand zwischen erbärmlich und desolat.

Nicht jedoch hier bei dieser Perle bayerischer Dienstbriefe aus dem lieblichen Landshut vom 1.8.1862 vom dortigen Bezirksgericht an den Norat Zimmermann in Dingolfing. Hier notierte man unglaublicherweise "Ex offo" und vermerkte darüber hinaus siegelseitig die Insinuation "Ins(inuirt) der Post am ersten August 1862 Unterschrift".

Was den Sachbearbieter/Kanzlisten dazu getrieben hat, hier Ex offo zu schreiben, werden wir wohl nicht mehr heraus bekommen - aber so passt er neben der Contravention bei Dienstbriefen noch in die Bayern - Österreich - Sammlung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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