Thema: Österreich: Signaturen - Prüfzeichen, Händlerzeichen, Besitzerzeichen ?
Markus Pichl Am: 15.11.2018 21:48:55 Gelesen: 5905# 10@  
@ silent [#9]

"Sachverständig" ist eine Behauptung, die keinem Beweis bedarf und kann daher rechtlich nicht geschützt werden.

Anders verhält es sich mit dem Begriff "vereidigter Sachverständiger". Hierbei aber die Betonung auf "vereidigt" liegt.

Zum Beispiel ist ein BPP-Prüfer nicht gleich ein "vereidigter Sachverständiger", aber er ist sachverständig. Es gibt gute und es gibt schlechte BPP-Prüfer. Im Sammelgebiet Helgoland gab es bis aktuell nur schlechte BPP-Prüfer.

Selbstverständlich gibt es auch gute und schlechte "vereidigte Sachverständigte".

Beste Grüße
Markus
 
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