Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 07.09.2009 01:11:38 Gelesen: 1399745# 448@  
@ Schmuggler [#445]

Hallo Schmuggler,

schön, daß es Dir wieder besser geht und wir Dein Wissen zum Thema Rohrpost wieder "anzapfen" können.

Die von Kauli [# 440] gezeigte Postsache finde ich sehr schön. Deine Aussage

"Die Post" hatte nie eine Porto- und Gebührenfreiheit! Auch wenns erst einmal verrückt klingt: So isses.

möchte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen etwas ergänzen.

Es ist richtig, daß die Portofreiheiten 1869 neu geregelt wurden. Welche Sendungen danach innerhalb des Deutschen Reichs noch Portofreiheit genossen, ergibt sich aus dem Portofreiheitsgesetz vom 5. Juni 1869 und dem vom vormaligen "General-Postamt erlassenen Regulativ über die Portofreiheiten" vom 15.12.1869. Nach diesem Gesetz waren alle bisherigen Portofreiheiten bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft.

Die Portofreiheit für Postdienst-Angelegenheiten blieben aber weiter bestehen!! Dies ergibt sich aus der Anlage 2 zu dem vom General-Postmeister erlassenen Regulativ. Hier heißt es kurz und bündig:

§ 1 Portofreithum in Postdienst-Angelegenheiten
Die Correspondenz in Postdienst-Angelegenheiten wird allgemein portofrei behandelt.


Es wird zwar nicht davon gesprochen daß die Post Portofreiheit genießt, aber die Sendungen wurden als portofrei behandelt. Also quasi doch Portofreiheit in Postdienst-Angelegenheiten. Auch im Weltpostverkehr waren diese Sendungen gebührenfrei (Art. 11 des Weltpostvertrages von Rom am 26.5.1906). Ein weiteres Beispiel für die gebührenfreie Versendung sind die Postscheckbriefe. Die Gebührenfreiheit ist im Postscheckgesetz verankert.

Mit philatelistischen Gruß
Manfred
 
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