Thema: Prüferhaftung - und was alles ausgeschlossen wird
spain01 Am: 29.11.2018 17:39:01 Gelesen: 6230# 14@  
Hallo Allerseits,

wer haftet eigentlich, wenn sich nach Ausscheiden eines Prüfers, aus welchem Grund auch immer, Fehlprüfungen herausstellen?

Wenn sich durch neuere Forschungen nach dem Ausscheiden eines Prüfers herausstellt, daß bisher als echt geprüfte Marken, Stempel etc. als solches nicht mehr haltbar sind, kann der entsprechende Prüfer ja nicht haftbar gemacht werden, da er vorher nach dem Stand der Forschungen und Erkenntnisse gehandelt und geprüft hat.

Was aber, wenn es sich um eine klare Fehlprüfung handelt, wodurch einem Käufer ein finanzieller Schaden erstanden ist? Eine selbst eingereichte fehlgeprüfte Marke etc., die in der eigenen Sammlung bleibt, ist zwar ärgerlich, ein finanzieller Schaden entsteht aber nicht. Höchstens etwas Frustration wegen höherer Prüfkosten.

Fiktives Beispiel: Vor 12 Monaten wurde eine Marke entgegen aktuellem Kenntnisstand als echt geprüft, der Prüfer scheidet 6 Monate später aus, die Marke wird verkauft und bei einer Nachprüfung stellt sich die Falschprüfung heraus.

Sollte die Marke mehr Wert sein, ist alles ok, aber wenn das nicht der Fall ist, wer haftet? Der Prüferverband? Oder einfach nur Pech gehabt?

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es bisher unentdeckte Atteste in Privatbesitz gibt, die einer Nachprüfung nicht standhalten.

Gruß
Michael
 
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