Thema: Prüferhaftung - und was alles ausgeschlossen wird
Markus Pichl Am: 29.11.2018 20:23:43 Gelesen: 6108# 15@  
@ spain01 [#14]

Fiktives Beispiel: Vor 12 Monaten wurde eine Marke entgegen aktuellem Kenntnisstand als echt geprüft, der Prüfer scheidet 6 Monate später aus, die Marke wird verkauft und bei einer Nachprüfung stellt sich die Falschprüfung heraus.

Hallo Michael,

dies ist ein schlechtes fiktives Beispiel. Schlecht deswegen, weil dann Gedankenansatz nicht richtig ist.

Wenn eine Ganzfälschung oder ein Falschstempel als echt geprüft wurde, so hat dies nichts mit "aktuellen Erkenntnissen" zu tun, wenn sich bei einer weiteren Prüfung Falschheit ergibt. Es hat dann nur etwas mit mangelhaften Kenntnissen des vorigen oder gleichen Prüfers zu tun, denn die Marke oder der Stempel war schon immer falsch. Ein Ausscheiden aus einem Prüferbund, verschont den Prüfer, der eine Ganzfälschung oder einen Falschstempel als "echt" geprüft hat, nicht vor einer Haftung. Die Haftung begrenzt sich aber, was die Dauer der Haftung betrifft, nach gesetzlichen Regelungen.

Beste Grüße
Markus
 
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