Thema: Behördenlochungen
Mondorff Am: 02.12.2018 12:13:50 Gelesen: 8251# 14@  
Zu Behördenlochungen in Marken Luxemburgs:

Die mit OFFICIEL gelochten Marken sind den Sammlern bekannt und auch im MICHEL unter Dienstmarken gelistet.

Daneben gibt es jedoch noch eine andere staatliche Lochung, die ich hier vorstellen möchte.

Die P.L. - Lochungen in Briefumschlägen und Marken waren Portofreiheits-Kennzeichnungen der staatlichen Gefängnis-Verwaltung des Gefängnisses in Luxemburg-Grund.

P.L. = Prison Luxembourg

Da nicht jede Behörde im Besitz von Dienstmarken war, wurden Auslandssendungen von der Post mit Dienstmarken nachfrankiert. Für Inlandsendungen bestand Portofreiheit. Soweit die mit P.L. gelochten Umschläge jedoch von Gefangenen benutzt wurden, musste frankiert werden.

Von dieser Lochung kennen wir zwei Varianten, die sich an der Dicke des Kopfes beim P unterscheiden:





Die von der Gefängnisverwaltung zur Verfügung gestellten Umschläge waren rechts oben mit P.L. gelocht.



Unfrankierter mit Blaustift taxierter Brief der 1. Gewichtsstufe (bis 20g), Inland vom 29.5.1935 mit Lochung P.L. im Typ 2. Zuzüglich Nachporto für unfrankierte Sendungen waren 1,40 Fr. zu erheben, die auch mittels Portomarken eingezogen wurden.



Portogerecht mit 8 (Rpf) frankierter Ortsbrief aus der Zeit der deutschen Besetzung vom mit Lochung im Typ 2.

Laut Verordnungsblatt für Luxemburg Nr. 37 vom 10.6.1941 musste bei Strafandrohung alle etwa noch bestehenden französischen Namensbezeichnungen restlos verdeutscht werden. Das P. in der Lochung steht für Prison (Gefängnis) und wurde wohl vergessen.

Die Lochungen in den Umschlägen wurden, zur Verdeutlichung, rot unterlegt.

Freundlichen Gruß
DiDi
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2697
https://www.philaseiten.de/beitrag/191996