Thema: (?) (5/7/9) Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme
Totalo-Flauti Am: 02.12.2018 21:14:26 Gelesen: 7290# 8@  
@ axelotto [#5]
@ Totalo-Flauti [#7]

Lieber Axel, liebe Sammlerfreunde,

bei google books bin ich hier [1] fündig geworden. Es handelt sich um das "Posthandbuch - Sammlung der auf das Postwesen des Deutschen Reichs bezüglichen Gesetze, der Postordnung etc.".

Danach ist für Dein Beleg vom 11.6.1876 die Postordnung vom 18.Dezember 1874 insbesondere Abschnitt I § 19 auf Seite 66 anzuwenden. Danach mußte als Porto einmal 40 Pfennige für Briefe über 20 Meilen (180 km / 7,5 = 24 Meilen) unabhängig vom Gewicht (Drucksache war bis einschl. 1000 Gramm, Brief und Warenprobe bis einschl. 250 Gramm gem. Abschnitt I § 1 möglich) und 10 Pfennig Portozuschlag für den unfrankierten Vorschußbrief gezahlt werden.

Die Postvorschußgebühr beträgt für jede Mark oder Teil einer Mark 2 Pfennig mindestens aber 10 Pfennig. Da bei 3 Mark nur 6 Pfennige zusammenkommen, ist die Mindestgebühr von 10 Pfennig in Anwendung zu bringen. Zusammen also 60 Pfennige.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich doch um Berichtigung.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.

[1] https://books.google.de/books?id=qW1nAAAAcAAJ&pg=PP7&dq=Sammlung+der+auf+das+Postwesen+des+Deutschen+Reichs+bez%C3%BCglichen+Gesetze,+der+Postordnung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwip9qLO5IHfAhWEKFAKHc7GCuYQ6AEIKTAA#v=onepage&q=Postvorschu%C3%9F&f=false
 
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