@ aschoka
[#74]Hallo Oleg,
die Abschläge stammen vom echten Stempelgerät, bei Deinem in Beitrag
[#72] vorgestellten Beleg. Es ist aber nicht prüfbar, ob die Abschläge:
1) tatsächlich an dem Tag erfolgt sind, auf welches das Datum lautet
2) befugt oder unbefugt angebracht wurden
Falschheit würde sich also nur ergeben, wenn ein Nachweis über eine unbefugte, zeitgerechte oder rückdatierte Entwertung erbringbar wäre. Dieser Nachweis ist zur Zeit nicht erbringbar. Aber es fehlen auch sämtliche Anzeichen einer postalischen Beförderung und insofern kann die Entwertung nicht als eine echte und zeitgerechte eingestuft und muß abgelehnt werden.
Persönlich gehe ich davon aus, dass eine amtliche und somit befugte "Gefälligkeitsentwertung" mit einem Luftpoststempel nicht möglich war. Eine solche persönliche Einschätzung, selbst wenn sie von vielen geteilt wird, stellt aber keinen Beweis für "Falschheit" dar.
Beste Grüße
Markus