Thema: Zweifelhafte Beschreibungen bei Angeboten im Handel
bovi11 Am: 21.12.2018 10:18:28 Gelesen: 1892# 2@  
@ Richard [#1]

Gibt es die Jungs aus Böblingen noch immer?

Derartige Geschäftsbedingungen sind als überraschende und/oder mehrdeutige Klauseln schlicht unwirksam (§ 305c BGB).
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12338
https://www.philaseiten.de/beitrag/193534