Thema: Zweifelhafte Beschreibungen bei Angeboten im Handel
bovi11
Am: 21.12.2018 10:18:28
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# 2
@
@ Richard
[#1]
Gibt es die Jungs aus Böblingen noch immer?
Derartige Geschäftsbedingungen sind als überraschende und/oder mehrdeutige Klauseln schlicht unwirksam (§ 305c BGB).
Quelle: www.philaseiten.de
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