Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
spain01 Am: 19.12.2018 20:52:23 Gelesen: 11052# 13@  
Hallo Allerseits,

mal eine grundsätzliche Frage: Kann jemand, der eine Marke mit falschen Prüfstempel - von wem auch immer - verkauft, überhaupt belangt werden? Denn man müsste ihm doch nachweisen, daß er den falschen Stempel angebracht oder wissentlich eine falsch geprüfte Marke verkauft. Wer eine (falsch) signierte Marke erwirbt und sie guten Glaubens auf einen echten Prüfstempel dann weiter verkauft, der muß doch nicht gleich in betrügerischer Absicht handeln.

Wer - außer den entsprechenden Prüfern - ist schon in der Lage, einen Prüfstempel in echt oder falsch zu unterscheiden? Hier gibt es einige Wenige (Hochachtung!), die das "geheime" Merkmal kennen. Aber wohl 99,99% der Sammler/Händler kennen sie nicht.

Um wirklich sicher zu gehen, daß eine geprüfte Marke auch das echte Prüfzeichen hat, müsste man jede neu erworbene geprüfte Marke an den jeweiligen Prüfer zur Überprüfung schicken. Das würde doch zu einem Kollaps der Prüfertätigkeit führen, wenn jeder Prüfer im Laufe der Zeit x-Mal die selbe Marke als "Prüfzeichen echt" bestätigt. Für ihn nicht lukrativ und negativ für die Dauer der Bearbeitung von anderen Prüfsendungen.

In meiner Kuriositäten-Sammlung habe ich auch einige Falschprüfungen bis hin zu Komplettfälschungen (Aufdruck, Stempel, Prüfzeichen). Zum Glück waren das keine teuren Erwerbungen.

Fazit: Das Angebot von Marken mit falschem Prüfzeichen muß noch lange kein strafrechtlich verfolgbares Vergehen sein. Wenn diverse Verkäufer mit solchen Marken auffallen, so fördert das sicherlich den Verdacht auf betrügerisches Vorgehen, aber lässt sich das wirklich beweisen?

Skeptische Grüße
Michael
 
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