Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
bovi11 Am: 19.12.2018 21:14:27 Gelesen: 11058# 14@  
@ spain01 [#13]

"kann jemand, der eine Marke mit falschen Prüfstempel - von wem auch immer - verkauft, überhaupt belangt werden? Denn man müsste ihm doch nachweisen, daß er den falschen Stempel angebracht oder wissentlich eine falsch geprüfte Marke verkauft. Wer eine (falsch) signierte Marke erwirbt und sie guten Glaubens auf einen echten Prüfstempel dann weiter verkauft, der muß doch nicht gleich in betrügerischer Absicht handeln."

Man muß da zwischen den möglichen strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Folgen unterscheiden. Strafrechtlich zu belangen kann ich den Verkäufer nur dann, wenn er vorsätzlich handelt. Zivilrechtlich hat der Käufer i.d.R. einen Schadensersatzanspruch.

Daneben können, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern oder einschlägigen Verbänden geltend gemacht werden. Werden von gewerblichen Händlern Marken oder Belege mit falschen BPP-Prüfstempeln angeboten, kann der BPP auch markenrechtliche Ansprüche geltend machen, denn "BPP" ist als Marke beim DPMA registriert. Diese markenrechtlichen Ansprüche kann aber nur der Schutzrechtsinhaber geltend machen.

"Um wirklich sicher zu gehen, daß eine geprüfte Marke auch das echte Prüfzeichen hat, müsste man jede neu erworbene geprüfte Marke an den jeweiligen Prüfer zur Überprüfung schicken. Das würde doch zu einem Kollaps der Prüfertätigkeit führen, wenn jeder Prüfer im Laufe der Zeit x-Mal die selbe Marke als "Prüfzeichen echt" bestätigt. Für ihn nicht lukrativ und negativ für die Dauer der Bearbeitung von anderen Prüfsendungen."

Ganz so ist das nicht. Mit ein wenig Erfahrung erkennt man viele plumpe Fälschungen, Verfälschungen, Stempelfälschungen, Nachgummierungen oder Nachzähnungen. Daraus folgt oft auch der zwingende Schluß, daß eventuell aufgebrachte Prüfstempel falsch sein müssen oder jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sind.

Gewerbliche Fälschungsverkäufer kann man durchaus aus dem Verkehr ziehen. Die ersten Erfolge können wir vorweisen:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=12209&CP=2&F=1
 
Quelle: www.philaseiten.de
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