Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
Markus Pichl Am: 29.12.2018 02:18:25 Gelesen: 10187# 26@  
@ DL8AAM [#25]

Anwort: (Bei Privatverkäufern) Kann der BPP nichts machen, selbst wenn er wollte.

Hallo Thomas,

mir fehlt bei Deiner Antwort noch die Erklärung, warum der BPP bei Privatverkäufern nichts machen können soll?

Du erweckst sogar den Eindruck, eine Privatperson dürfe so viele Urkundenfälschungen anbieten und vertreiben wie sie wolle, wissentlich oder unwissentlich, und der BPP müsse dabei zusehen und könne machtlos nichts dagegen unternehmen. Das sehe ich nicht so.

Urkundenfälschung bleibt Urkundenfälschung, egal ob eine Briefmarke mit einer solchen von einem privaten oder von einem gewerblichen Anbieter wissentlich oder unwissentlich angeboten wird.

Wäre eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Urkundenfälschung, ggf. gegen Unbekannt, keine Möglichkeit, um die durch Urkundenfälschung verfälschte Ware konfiszieren lassen zu können?

Ein erheblicher Verdacht würde mindestens dann vorliegen, wenn eine Briefmarke mit einer BPP-Signatur angeboten werden würde, welche gar nicht zu dem oder den Prüfgebieten gehört, die der BPP-Prüfer inne hat oder hatte.

Laut Artikelstandortangabe des angeblich privaten Anbieters "olivin2012", werden zur Zeit aus Moskau diverse Briefmarken mit falschen Aufdrucken und falschen VÖB- und BPP-Prüfzeichen auf ebay.de vertrieben. Gegen die falschen VÖB-Prüfzeichen kann der BPP selbstverständlich nicht vorgehen, aber gegen die falschen BPP-Prüfzeichen. Ein Vorgehen dagegen ist sogar recht einfach, der BPP muß sich dazu nur in das Markenschutzprogramm bei ebay anmelden. "BPP" ist eine eingetragene, geschützte Marke.

Für Euro 99,99 wurden am 29.11.2018 die nachstehenden, mit falschen Aufdrucken und falschen Prüfzeichen "SCHLEGEL BPP" versehenen Briefmarken verkauft. Der Käufer erachtete die Lieferung als "prima".





Zur Zeit stehen die nachstehenden, mit falschen Aufdrucken und falschen Prüfzeichen "SCHLEGEL BPP" versehenen Briefmarken unter ebay Artikel-Nr. 264067880158 im Angebot.





Dass Herr Hans-Georg Schlegel kein Prüfer für Briefmarken aus Fredersdorf war, ist klar. Es handelt sich hier auch um keine von Herrn Schlegel vor Anbringen der Aufdruckfälschung bereits signierten Briefmarken. Viele dieser Briefmarken wären mangels Wertigkeit gar nicht signiert worden. Die Stellung der Signatur steht bei den bereits verkauften verfälschten Briefmarken für Aufdruckmarken, bei den angeboetenen für Normalmarken ohne Aufdruck. Bei letzteren fehlt dann aber auch widerum der Buchstabe für die Zähnung. Wir können es drehen und wenden wie wir wollen, es handelt sich um gefälschte Prüfzeichen, sprich um Urkundenfälschungen und eine solche muß der Betroffene, hier der BPP als Inhaber der Marke und Eigentümer des Signaturstempels (der Prüfer ist nur der Verwender), nicht rechtlos hinnehmen.

Beste Grüße
Markus
 
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