Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
DL8AAM Am: 29.12.2018 18:59:51 Gelesen: 10100# 28@  
Auf den wettbewerbsrechtlichen Aspekt bin ich erst auf Grund des Einwands von @bovi11 eingegangen. Ursprünglich ging es in meinem Beitrag um die Einflussmöglichkeiten des BPP beim reinen, privaten Verkauf durch Privatleute (ohne Betrugsvorsatz), nicht um die Anfertigung einer Fälschung zum Zwecke des vorsätzlich-betrügerischen Verkaufs.

Wenn ich als Privatperson aber ganz legal in den Besitz einer solchen Fälschung gekommen bin (z.B. durch eine Erbschaft), darf ich mein legal erworbenes Eigentum natürlich auch ganz legal verkaufen. Was ich dabei natürlich nicht darf, ist dass ich dabei ganz gezielt eine offensichtlich falsche Beschreibung "zur Erschleichung eines Vorteils" im Angebot verwende. Hier kommt man - natürlich auch als Privatverkäufer - schnell in den Bereich des Betrugs. Hier könnte eine Anzeige durch den BPP sinnvoll sein. Natürlich könnte der BPP auch den nicht betrügerisch handelnden Privatanbieter anzeigen (woher soll er denn auch wissen, dass der Anbieter nicht mit Betrugsvorsatz handelte). Aber inwieweit ist das (massenhaft) sinnvoll? Oder gar kontraproduktiv? BTW, nach erfolgter Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und Rückgabe der möglicherweise zwischenzeitlich im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmten Fälschungen, darf ich diese dann wieder legal verkaufen, dann sogar mit "Jagdschein". ;-) Auch ein echter Kujau hat ja seinen Handelswert.

Wenn ich hier aber so eine Fälschung, wie oben gezeigt, offensichtlich gezielt anfertige und sowas (mehrfach) zum Verkauf anbiete, kann sogar die Grenze zum "gewerbsmäßigen Betrug" sehr schnell überschritten sein. Auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe ;-) Hier würde eine Anzeige durch den BPP absolut sinnvoll sein.

Das "Markenschutzprogramm bei ebay" ist lediglich eine Sache des "Hausrechts" von ebay. Natürlich kann ebay für seine eigenen Plattformen auch weitergehende, aber nicht unbedingt zwingend rechtlich vorgegebene, Grenzen in ihren AGB bzw. TOS für seine Nutzer festlegen. Und da ebay ja nicht nur in/für Deutschland, sondern weltweit, auftritt, können abweichende nationale Rechtslagen (die u.U. hinsichtlich des Handels mit Fälschungen strenger sein können) zum Tragen kommen. Auch hier macht so ein Markenschutzprogramm für ebay (und den BPP) einen Sinn.

Das soweit zu den Einflussmöglichkeiten des BPP.

Gruß
Thomas
 
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