Thema: Deutschland: Internetmarken sammeln
Ben 11 Am: 01.01.2019 15:48:05 Gelesen: 84454# 74@  
@ Michael Mallien [#73]

Die wichtigste Änderung des vergangenen Jahres ist meiner Meinung nach in den Beiträgen etwas untergegangen. Jürgen (Journalist) hat in [#42] vom 02.07.18 darauf hingewiesen: der Postmatrixcode mit dem Doppelstrich ist bis auf wenige Ausnahmen nun Postgeschichte.

Es gibt hier eine Patentanmeldung der Deutschen Post (Offenlegungsschrift) DE 10 2007 018 903 A1 aus dem Jahr 2007 zu einem "Verfahren zum Erfassen eines auf einer Postsendung aufgebrachten maschinenlesbaren Codes, [...]" mit den Ausprägungen:

Zitat:

[0014] Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, mindestens zwei parallele Linien neben einem Data-Matrix-Code anzuordnen.

[0015] Die beiden parallelen Linien ermöglichen eine schnelle Feststellung, dass ein zugehöriger Data-Matrix-Code zu erfassende Informationen enthält.

Die Linien hatten also den Zweck, bei der graphischen Erfassung einer Sendung nach einem Data-Matrix-Code zu suchen und seine Position festzustellen. Offensichtlich funktioniert das nun auch ohne diese schnell genug.



Möglicherweise wird ja auch zukünftig ein anderes Merkmal zur Positionserkennung verwendet, wie an den neuen Automatenmarken zu sehen ist.

Viele Grüße und allen Lesern ein gesundes Neues Jahr.

Ben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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