Thema: Michel Kataloge: Urheber-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte
bovi11 Am: 03.01.2019 14:41:37 Gelesen: 3304# 4@  
@ meinhard [#15]
@ uli [#17]

Wie Uli schreibt, ist der Themenkomplex zu umfangreich und zu facettenreich, um hier eine erschöpfende Darstellung geben zu können.

Konkrete Fragen können natürlich behandelt werden.

Soweit Holzinger auf das Zitatrecht hinweist, ist das grundsätzlich zutreffend. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, daß die zitierte Stelle unverändert wiedergegeben wird.

Die von Meinhard veröffentlichten Abbildungen sind vom Zitatrecht gedeckt. Die Pfeile gelten nicht als "Veränderung" des (Bild-) Zitats, denn in dem Fall dienen diese gerade zur Verdeutlichung.

Zum Hinweis von Uli:

Ist auch gar nicht nötig, denn Richard als Betreiber des Forums ist in erster Linie verantwortlich für die Dinge, die hier geschrieben werden. Also sollte er die Regeln festlegen und damit das Risikopotenzial definieren, das er bereit ist zu tragen.

Das ist so nicht zutreffend. Der Betreiber des Forums haftet erst dann, wenn er auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird. Das Urteil des BGH vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions.kochbuch.de ist diesbezüglich nicht einschlägig. Hier kamen ganz besondere Umstände hinzu, die eine unmittelbare Haftung des Forenbetreibers begründet haben. Der Forenbetreiber darf sich die Inhalte nicht zu eigen machen.

Nach entsprechendem Hinweis muß der Betreiber des Forums natürlich reagieren.

Er ist auch gehalten, den tatsächlichen Verletzer zu benennen, soweit ihm das möglich ist. Wenn uli den Eindruck erweckt, der Verfasser von Beiträgen sei nicht verantwortlich, trifft das schlicht nicht zu.
 
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