Thema: Michel Kataloge: Urheber-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte
Holzinger Am: 03.01.2019 17:36:24 Gelesen: 3198# 9@  
@ Ron Alexander [#6]

Nein, das ist etwas anderes gewesen. Da ging es um eine professionelle Nutzung der Mi-Nr. zusätzlich in einem anderen Katalog und um die generelle Frage ob der S-Verlag überhaupt der "Erfinder bzw. Eigentümer" eines solchen Nummernsystems ist (Urheberrecht). Es gab ja früher auch schon Klassifizierungen.

@ Meinhard [#5]

NEIN: So wie ich es verstehe, dürfen weder die Michel-Nummern noch die ANK-Nummern verwendet werden. Bitte lese Dich im Netz entsprechend Deinen Bedürfnissen ein!

Natürlich kann ich MI-Nr. zitieren (der Verlag wäre Pleite, wenn sich nicht so viele Sammler auf diese Notierungen berufen (zitieren) würden :-). Ich kann sie auch auf meine gestalteten Seiten schreiben und diese dann zeigen, denn damit habe ich ein neues Werk geschaffen. Auch was - und ab wann es ein "Werk" ist - kannst Du im Netz nachlesen,

Das "Zitat" muß angemessen im Verhältnis zum sonstigen Inhalt stehen. Die "Größe/Menge des Zitats" muß im Verhältnis zum Gesamtumfang oder der Bedeutung stehen! Beispiele hinken immer, aber:

1 Katalogseite zeigen und in eigenen Bemerkungen auf Fehler o.ä hinweisen ---> erlaubt

1 Kapitel/Land o. ä. zeigen mit der (öffentlichen) Bemerkung: "Kannst Du Dir abspeichern/ausdrucken ---> nicht erlaubt --->

Ausnahme: Ausdrücklich vom "Eigentümer des Inhaltes" - nicht vom "Besitzer" - ist eine völlige (oder eingeschränkte) Freigabe erteilt worden.

Dazwischen liegt die bereits oben benannte "Grauzone"

Für nicht öffentlichen und privaten Gebrauch --->

siehe mein Link im Beitrag [#16]
 
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