Thema: Michel Kataloge: Urheber-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte
bovi11 Am: 03.01.2019 18:17:00 Gelesen: 3167# 11@  
@ Meinhard [#5]

Die Verwendung der Michel-Nummern im normalen Gebrauch, so wie er beispielsweise hier im Forum üblich ist oder auch in den PPA Philaseiten-Auktionen, ist in jedem Fall unproblematisch. Ebenso sind Deine Albenseiten völlig unproblematisch und zwar auch dann, wenn sie im Internet veröffentlicht werden.

Untersagt ist jedoch die Verwendung in systematischen Verzeichnissen, insbesondere, wenn diese kostenpflichtig vertrieben werden. Beispiel: Du gründest einen Verlag und vertreibst einen Meinhard-Deutschland-Katalog. Weil nun die Michel-Nummern seit vielen Jahrzehnten geläufig sind, verwendest Du diese auch. Das wäre u.U. unzulässig und nur mit einer entsprechenden Lizenz des Schwaneberger-Verlags zulässig. Aber auch hier wäre eine ganz konkrete Einzelfallprüfung erforderlich.

Auch umfangreiche Listenwerke (z.B. ein Telefonbuch) genießt keinen Urheberrechtsschutz, da es per se an der geistigen Schöpfungshöhe fehlt. Unzulässig wäre es aber, eine derartige Liste im geschäftlichen Verkehr zu kopieren. Grundlage ist aber hier nicht das Urheberrecht, sondern das Wettbewerbsrecht. Derjenige, der ein Telefonbuch kopiert, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil, weil er sich die Arbeit spart, die einzelnen Daten selbst zu ermitteln. Das gilt z.B. auch für umfangreiche Kompatibilitätslisten von Akkus oder sonstigen Bauteilen.

Abschreiben erlaubt - (gewerblich) kopieren nicht erlaubt.

@ Uli

Das Problem für Richard ist, dass der Seiteninhaber haftbar gemacht werden kann, wenn der Verfasser des Beitrags nicht haftbar gemacht werden kann. Genau deshalb muss Richard sich überlegen, welches Risiko er zu tragen bereit ist, und deshalb festlegen, was hier erlaubt ist und was nicht.

Genau damit würde sich Richard u.U. haftbar machen. Sagt er beispielsweise, "ich prüfe alle Beiträge hier im Forum", würde ihn die Haftung voll treffen. Sagt er dazu gar nichts, haftet er nicht, sondern erst ab dem Zeitpunkt, zu dem er auf eine mögliche Schutzrechtverletzung hingewiesen wird.

Deshalb sind auch die "Disclaimer" (ein fürchterliches Wort) unsinnig, die man auf zahlreichen Internetseiten so oder ähnlich sieht:

Ich hafte nicht für verlinkte Seiten. Alle verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung sogfältig auf Rechtsverstöße geprüft.

Erst mit einem solchen Hinweis schafft man eine mögliche Haftung. Schreibt man gar nichts (meine Empfehlung seit vielen Jahren), haftet man erst ab dem Zeitpunkt, zu dem man von einer Rechtsverletzung erfährt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12387
https://www.philaseiten.de/beitrag/194414