Thema: Michel Kataloge: Urheber-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte
uli Am: 04.01.2019 10:27:32 Gelesen: 3035# 14@  
@ bovi11 [#13]

Der Medienanwalt, der uns dazu mal beraten hat, hat empfohlen im "Backoffice" dafür Sorge zu tragen, dass min. alle 24 Stunden eine Überprüfung neuer Beiträge stattfindet, damit die Forderung nach einer zeitnahen Reaktion erfüllt ist. Deine Hinweise, dass der Problemfall erst eintritt, wenn man als Seitenbetreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird und man auch nur diesen Fall zulassen soll, sind richtig. Ich habe keine Ahnung, wie Richard das hier geregelt hat, und bin bei meinen Beiträgen hier auch immer nur von diesem Fall ausgegangen ("best case").
 
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