Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 28.09.2009 13:20:19 Gelesen: 1398510# 462@  
@ Postgeschichte [#461]

Das ich das Thema konsequent verfolge, haben mir schon diverse Sammler verziehen. :-)) Hat mir im Zweifelsfall aber nicht nur Freunde gemacht.
Im Ortsverkehr bin ich in der Vergangenheit sehr heftig und sehr persönlich wegen falscher Begriffsverwendung attackiert worden. Das hinterlässt Narben.

Schaut man sich die historische Entwicklung im Ortsverkehr von damals bis heute an, ergibt sich folgende allgemeine Darstellung:

Grundsätzlich kostete bis ca. 1865 (wenns genauer gewünscht wird, muß ich erst in meinem Archiv wühlen) der Ortsbrief weder Porto noch Gebühr, denn jede Sendung wurde grundsätzlich vom Empfänger im Amt gegen (Benachrichtigungs-) Schein vom Empfänger abgeholt. Ausnahme: Der Empänger oder Absender bestimmte, dass die Sendung an die Wohnungstüre (!) gebracht wurde - dieser Service wiederum kostete die sogenannte "Bestellungs Gebühr" (Benachrichtigungsscheine wurden nur bis zur Haustüre gebracht).

Die Beförderung eines Ortsbriefes von Postamt zu Postamt im eigenen Aufgabe- und Bestellbezirk war somit einerseits kostenfrei, wurde andererseits nicht häufig praktiziert und selbst Herr (von) Stephan sah seinerzeit in diesem Sektor keine wesentliche Steigerungsrate. Aber: Als die allgemeine Pflichtzustellung von Briefpostsendungen im Orts-Bestellbezirk eingeführt wurde, wurde die bestehende Bestellgebühr schlicht und einfach auf den Ortsbrief übertragen: Ein Ortsbrief kostete auch weiterhin kein Porto sondern nur die ursprüngliche Bestellgebühr und wurde für diese Gebühr jetzt natürlich auch bis an die Wohnungstüre bestellt. (In diese postalisch/juristische Beförderungslücke im Ortsverkehr stießen in Folge des steigenden Postverkehrs bis zum 1.4.1900 die sogenannnten "Privaten" Postanstalten. Ferner: In Berlin wurde Hausbriefkästen erstmals versuchsweise 1880 eingeführt)

Bis ca. 1915 trennte die Reichspost diese beiden Begriffe ebenfalls sehr konsequent - siehe u. a. die Amtlichen Verfügungen und Erlässe. Bereits mit Ende des Kaiserreiches werden im Ortsverkehr Porto und/oder Gebühr sehr lax und nur noch oberflächlich gehandhabt. Nur die Rohrpostgebühr blieb auch weiterhin eine Gebühr und das eventuell benötigte Entgelt für die Weiterbeförderung "aus dem Rohrpostnetz bzw. Rohrpost- bzw. Stadtpostbezirk heraus" verblieb beim Begriff Porto. :-))
 
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