@ Sammler Individuell
[#79]@ alle
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/AGB_INTERNETMARKE_PORTOKASSE_02.06.2014.pdf§ 2 Absatz (3)
Die Post hat hier offenbar die normale gesetzliche Verjährungsfrist genommen, wie sie auch beispielsweise für Warengutscheine gilt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.htmlDas heißt, die Marke, die 2019 (egal wann) gekauft wird, verliert am 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.
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Wer hat eigentlich nach dem Krieg danach gefragt, ob (mangels Marken) "Gebühr bezahlt"-Stempel sammelwürdig sind? Es waren, genau wie die verschiedenen Sachen, die hier diskutiert werden, Nachweise dafür, daß das für die Briefbeförderung fällige Porto bezahlt wurde.
Ich sammle zwar die neuen Sachen nicht, käme aber nie auf die Idee, "Gebühr bezahlt"-Belege aus der Sammlung zu verbannen.