Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 17:17:25 Gelesen: 27186# 81@  
@ bovi

Das mit den Internetmarken habe ich nicht in Frage gezogen. Aber woher stammt das Wissen, dass es sich bei den neuen Marken um Internetmarken handelt? Die Post spricht in ihrer Pressemeldung von Automatenpostwertzeichen und davon, dass es die alten Automatenpostwertzeichen weiterhin zu kaufen gibt. Es fehlt in der Argumentationskette weiterhin die Verbindung zwischen den Internetmarken und den ATM. Bisher wurde hier im Thema lediglich von einigen Schreibern bisher unbestätigt behauptet, dies seien Internetmarken, obwohl nichts dafür spricht.

Diese Marken werden nicht und können gar nicht im Internet bestellt werden, sondern ausschließlich über Abgabegeräte, genau wie sonstige ATM und bald wahrscheinlich über "Weiden".

Bitte daher über Quellen nachweisen, dass es sich um Internetmarken handelt. Dann würde sich logischerweise auch die Gültigkeit von drei Jahren ergeben, so lange die Post nichts gegenteiliges vermerkt.

Insoweit bleibe ich bei meinen Vergleich mit den Stopp-Schildern aus meinem Post 74 (unter Punkt 2) Hier wird der 2. Schritt vor dem ersten gemacht. Nicht einfach behaupten, dass es Internetmarken sind und dann aus dieser Behauptung alle Konsequenzen ziehen.

Vielen Dank für die Quellenangabe, dass es Internetmarken sind!
 
Quelle: www.philaseiten.de
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