Thema: Bund Automatenmarken Pilotversuch Mi-Nr. 10: Chaos bei der Versandstelle Weiden
Dimgl0102 Am: 27.01.2019 11:43:25 Gelesen: 243267# 98@  
@ Journalist [#96]

Guten Morgen "Journalist",

in Ergänzung unseres Telefonats möchte ich auf meine Meldungen [#89] und [#93] verweisen, aber gleichzeitig noch eine vielleicht wichtige, zumindest aber interessante Information zur Stempelung dieser ATM weitergeben. Als Anlage füge ich ein Schreiben der Stempelstelle Weiden bei. Wie man sieht, ist eine Stempelung nicht verboten, nur halt nicht mit philatelischen Stempeln. In dem im Schreiben angeführtem Telefonat wurde ausdrücklich bestätigt, dass natürlich gestempelt werden darf, z.B. wenn ein Datums-Nachweis für eine rechtzeitige Auflieferung mittels des Poststempels benötigt wird ("als Nachweis für die Rechtzeitigkeit der Einlieferung gilt das Datum des Poststempels").

Also sowohl als Rückschluß für das "Nichtstempeln" mit philatelistischen Stempeln (s.beiliegendes Schreiben) als auch die "mündliche Bestätigung mit dem obigen Argument sind gestempelte ATM-Belege "keinerlei Mache", sondern -teilweise- notwendiger Natur!

Ich hoffe weiter bei der Klärung einiger Sachverhalte beigetragen zu haben.

Beste Grüße
DIMGL0102


 
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