Thema: Alliierte Besatzung Kontrollratsgesetz
doktorstamp Am: 27.01.2019 19:58:09 Gelesen: 1563# 2@  
Hallo Guntram,

die Wiederzulassung der Post für Zivilisten war innerhalb den verschiedenen Besatzungszonen teils unterschiedlich gehandhabt, ferner ist der Tag der Zulassung keineswegs einheitlich, auch nicht in einer Zone.

Anfänglich in der britischen Zone war nur Englisch und Deutsch zugelassen, wohlbemerkt Deutsch war nur in der Lateinischen Schrift zu schreiben. Es erfolgte ab 11.6.45 und dann nach und nach ein Postverkehr (vorübergehend waren nur Postkarten erlaubt) in begrenztem Masse innerhalb einer Stadt, z.B. Hamburg und dann später dehnte es sich aus in die Umgebung. Interzonenverkehr kam erst etwas später. Mit der Zulassung von Briefen waren diese offen aufzugeben.

Im allgemein waren nur Deutsch, Englisch, Französisch, und Russisch zugelassen. Nochmals wurde darauf hingewiesen Deutsch nur in Lateinischer Schrift zu verfassen.

Untersagt waren Stenoschriften und die alten Deutschen Schriften Sütterlin und Kurrent. Ferner untersagt waren Bildpostkarten. Umschläge dürften wiederverwendet werden, sofern die alte Beschriftung und Stempelabschläge überklebt waren.

Mit den Sprachen kam es recht bald zu Ungereimtheiten, denn unter den vielen "Displaced Persons" beherrschten offenbar keine oder kaum jemand die zugelassenen Sprachen.

Sofern ich es weiß blieben diese Postverordnungen (Kontrollratsgesetze) bis zur Aufhebung der Besatzung im Jahre 1955 in Kraft.

mfG

Nigel

Kontrollratsgesetz 76
Die Wiederaufnahme des zivilen Postdienstes in der britisch-besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1945 [ISSN 0722-4354]
Die Wiederaufnahme des zivilen Auslands-Briefverkehrs in der britischen Zone Deutschlands (Harald Krieg und Knut Peter) [ISSN 0722-4354]
Das Handbuch Ampost (Mücke et al) Vergriffen
 
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