Thema: Recht: Umtausch der DM- in Euro-Briefmarken / BGH, Urteil vom 11.10.05 - XI ZR 395/04
Holzinger Am: 14.02.2019 14:42:32 Gelesen: 2285# 3@  
@ GR [#2]

Entschuldigung, wenn ich hartnäckig bin.

Meine obigen Zitate entstammen diesem "Umtausch"-Urteil. In diesem wird aber die unklare Rechtslage moniert und Nachbesserung notiert.

Dein obiger Artikel (Zitat)

Diese Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. Dabei ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien bei Kenntnis der Lücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten.

Meine Frage bezieht sich erneut auf den markierten Teil. Ist dies erfolgt oder nicht?

Einfügung: Holzinger [#1]

Wenn nicht, dann wären Original-DM-Marken doch noch gültig
 
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