Hallo,
anbei ein Brief, der zum Thema passt, obwohl es nur ein unfrankierter Dienstbrief ist:
Eingeschriebene Armensachen habe ich noch nicht so oft gesehen. Dass auch Rechtsanwälte Armensachen verschickten konnten, hier bestätigt vom Bezirksgericht Eichstadt, noch nie.
Der Brief ist von 1874, gehe ich recht in der Annahme, dass selbst die Scheingebühr nicht bezahlt werden musste?
Gruß Ralf