Thema: Wir erinnern uns heute an ...
wajdz Am: 19.02.2019 20:58:09 Gelesen: 239197# 162@  
Marie Juchacz

So lange man zurück denken kann, kümmerten sich Männer um die Politik, die Frauen waren für die 3 K's zuständig: Kirche, Küche, Kinder. In Deutschland begann sich das 1918 mit der Novemberrevolution zu ändern. Erst mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für „alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen“ eingeführt, die zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ihr Recht erstmals wahrnehmen konnten.

Bund Block 5, MiNr 596 (10) 597 (20), 598 (30) • 1969. 08.11



Sonderstempelbeleg • 53 BONN 1 • 11.8.1969 • Erstausgabe • 50 JAHRE FRAUENWAHLRECHT

Über 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein. Einen Monat später, am Mittwoch, 19. Februar 1919, wurde einer Frau, der Abgeordneten Marie Juchacz, erstmals das Wort für eine Rede vor dem Parlament erteilt. Das ist jetzt 100 Jahre her.

MfG Jürgen -wajdz-
 
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