Liebe Freunde,
hierbei handelt es sich "nur" um eine Pseudomischfrankatur:
Die 2 Kreuzer-Marke von 1861 wurde als Zeitungsfranko verwendet, die 15 Kreuzer Stempelmarke wurde später hinzugefügt, deshalb geht der Poststempel nur über die Freimarke, der Gerichtsstempel über beide Marken.
Lg, harald