Der Tabakanbau gehörte lange zu den wichtigsten Erzeugnissen der türkischen Landwirtschaft. Ein plausibler Grund für einen Tabak-Handels-Kongreß.
Türkei MiNr1960, 1965-09-16
In Deutschland ist so ein Tabakblatt steuerlich (Tabaksteuergesetz -TabStG- vom 15.07.2009) noch kein Tabakerzeugnis, sondern ein Agrarerzeugnis und wird daher nicht mit der Tabaksteuer belegt. Erst geschnitten und verarbeitet entsteht daraus Tabakware, die dann versteuert werden muß.
MfG Jürgen -wajdz-