Thema: Die neue BDPh Satzung ab 29.09.2019
marlborobert Am: 04.04.2019 12:14:13 Gelesen: 4154# 4@  
Ist das echt? Dachte 1. April ist schon vorbei. ;)

§ 7, Punkt 8: "Das nicht abgerufene Stimmrecht für die inländischen Einzelmitglieder wird dem nach geographischen Gesichtspunkten organisierten Mitgliedsverband zugerechnet, in dessen Gebiet der ständige Wohnsitz des Einzelmitglieds fällt."

Von der Stimme eines Einzelmitglieds darf niemand Gebrauch machen, solange dieses Einzelmitglied jemanden (wahrscheinlich unbedingt) schriftlich dazu bevollmächtigt hat. Oder könnte so etwas erst dann möglich sein, wenn schon beim Antrag auf Mitgliedschaft diese Regelung schriftlich festgehalten und vom Antragsteller anerkannt wird.

Es klingt so, dass wenn in einem Ort manche nicht zur Wahl gehen, dann darf der Bürgermeister genauso viele Stimmen extra abgeben, wohlgemerkt nach seinem Belieben. ;)

So demokratisch ist auch Kim Jong. ;)

Bevor dieser Hauptsammlung sollten die, die so etwas als Satzung herbeizaubern, selber zur Wahl gehen. Da haben sie gleich drei Auswahl:

a) Teer
b) Feder
c) Lieber beide zusammen ;)
 
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