Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
Detlev0405 Am: 22.04.2019 18:42:32 Gelesen: 3586# 4@  
@ Ron Alexander [#2]

Na ganz so einfach ist das wohl nicht. Die DS-GVO ist Europarecht und kann nicht von einer Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes ausgelegt werden. Hier ist wohl in erster Linie der BDPh als Bundesbehörde (im weitesten Sinne) gefordert, in Abstimmung mit der EU konkrete Festlegungen diesbezüglich zu finden, die dann auch bindend wären.

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe erst einmal schallend gelacht bei der Frage. Nein Josch Deine Frage ist sehr ernst gemeint und als solches auch zu sehen, nur hatte ich im selben Moment Ebay vor meinen Augen und mir vorgestellt, wie dort die Belege alle unleserlich gemacht werden - sowohl die Absender als auch die Adressaten. Ich persönlich würde keinen einzigen der Belege auch nur in Erwägung ziehen.

Zum anderen, wer will mich zwingen, bei z.B. allen deutschen Meldeämtern nachzufragen, ob die betroffenen Personen noch leben oder nicht ? Zumal ich als Dritter keine Auskunft bekommen würde - Datenschutz. Ich kann hier nur mit dem Kopf schütteln, nicht wegen Josch seiner Frage sondern wegen den Stilblüten, die diese DS-GVO treibt.

Trotzdem noch einen schönen Restfeiertag
Detlev
 
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