Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
bovi11 Am: 23.04.2019 10:13:30 Gelesen: 3413# 7@  
@ 22028 [#6]

Stilblüten, und was anderes ist kaum, dass von den Belegen wo Adressen abgedeckt werden müssen das hier geschrieben wird, dafür kann der BDPh kaum zuständig sein, auch die Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes haben m.M. nach gar nicht erkannt worum es hier geht

Das ist nicht einmal mehr eine Stilblüte, das ist einfach nur gequirlter Unfug von Stammtischjuristen.

Dafür ist auch weder der BDPh zuständig, noch sonstwer.

Auch bei Klingelschildern waren bekanntlich einige Möchtegernjuristen (darunter auch Datenschutzbeauftragte) unqualifiziert vorgeprescht:

https://www.golem.de/news/dsgvo-oberste-datenschuetzerin-beendet-posse-um-klingelschilder-1810-137197.html

Das mit dem Abdecken von Adressen auf Belegen gehört ebenfalls in diese Kiste.

"Konrad Zuse hat den Computer nicht dafür erfunden, daß wir jetzt ständig Cookie-Warnungen wegklicken."
 
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