Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
dr31157 Am: 07.05.2019 15:25:26 Gelesen: 77385# 119@  
Portobestimmung für eine Drucksache

Hallo zusammen,

ich zeige hier eine Drucksache vom 22.08.1925, freigemacht mit 3 Pf mit Mi-Nr. 355 von Wilhelmshaven nach Aurich.

Mir ist bekannt, dass ab 01.06.1924 der Tarif für Teildrucksachen eingeführt wurde, danach wäre ein Porto von 5 Pf fällig gewesen. In meinem Postgebührenhandbauch steht aber auch zu Drucksachen in Kartenform: "In der Regel kein Kriterium", die später 3 Pf Porto kosteten.

Gab es eventuell Ausnahmen? Warum hat das Postamt Aurich das Porto beanstandet und eine Nachgebühr von 10 Pf erhoben?

Kann mir bitte hierzu jemand Auskunft geben?

Gruß Detlef


 
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