Thema: Zollaufkleber
epem7081 Am: 21.05.2019 13:16:23 Gelesen: 39133# 21@  
Neues zur "Labelei" von Post und Zoll

Zwei nahezu gleichartige Postsendungen vom Jahre 2015 aus Thailand mit bemerkenswerten Unterschieden. Zunächst tritt hier eine weitere Ausführung des vom Absender aufzubringenden ZollFormblattes CN 22 in Erscheinung.





Die grünen Zollaufkleber geben einen aufschlußreichen Hinweis auf die unterschiedliche Behandlung der Postsendungen. Der Brief vom März 2015 wurde, wie von Jürgen schon unter [#9] dargelegt, von Postbediensteten am Flughafen Frankfurt (vor)geprüft und unbeanstandet zum Empfänger weiter geleitet. Die ganze Aktion ist dann mit dem grünen (kleinen) Zollaufkleber dokumentiert worden. Hier übrigens mit Q32 versehen.



Der Brief vom September 2015 nahm im wesentlichen den gleichen Weg. Er wurde in Frankfurt am Flughafen aber von einem Zollbeamten geprüft und unbeanstandet zum Empfänger weiter geleitet. Auch hier wurde wieder ein grüner Zollaufkleber als Dokument hinterlassen.

Aber nun ein interessantes Fazit: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Die Post, heute Privatunternehmer, kann nicht mehr mit den Hoheitszeichen aufwarten und muss sich mit dem kleinen (20 x 39 mm) Zollaufkleber begnügen. Beim Staatsdiener Zollbeamter prangt natürlich der Adler als Hoheitszeichen auf dem grünen Zollaufkleber, der hier nun im Format 35 x 50 mm auftritt.

Allzeit problemlose Auslandskontakte wünscht Euch
Edwin
 
Quelle: www.philaseiten.de
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