Thema: BDPh HV: Erster Landesverband verweigert Entlastung aller Vorstandsmitglieder
Richard Am: 31.05.2019 09:13:41 Gelesen: 4546# 1@  
Alarmierende Informationen erreichten uns aus dem Umfeld des bayerischen Landesverbandes. Auf der Hauptversammlung des LV beschlossen die dort vertretenen Vereine einstimmig (!) die Verweigerung der Entlastung aller Mitglieder des BDPh Vorstands. Mehr noch; weitere Landesverbände könnten folgen.

Wie von mehreren weiteren Landesverbänden zu erfahren war, laufen dort noch die Abstimmungen mit den Vereinen, mit einer bisher leichten Tendenz sich dem LV Bayern im Abstimmungsverhalten anzuschliessen.

Gründe für die Verweigerung der Bayern:

Strukturkommission:

Es sei unfassbar, dass man als Zukunftsperspektive die Ausschaltung der Landesverbände in Betracht gezogen und geglaubt habe diese Auffassung auch noch veröffentlichen zu müssen.

Eingriff in die Pressefreiheit:

Der LV betont, dass die Presse nach dem Presserecht nicht verpflichtet sei, Informanten öffentlich preiszugeben. Der Hintergrund ist unklar, es ging wohl um die Höhe der Erlöse von Zuschlagsmarken zur kommenden Ibra, über die möglicherweise ein Mitglied des Verwaltungsrats interne Informationen an die DBZ weitergegeben haben soll.

Interview mit der Deutschen Post in der DBZ:

Auch hier wirft der Landesverband dem BDPh vor, in die Presserechte eingreifen zu wollen und dies im Fall des Interviews mit der Vertreterin auch getan zu haben. Der Landesverband empfiehlt dem Bundesvorstand, sich künftig juristisch beraten zu lassen.

Neue Ausstellungsordnung:

Hier wird Bernward Schubert vom Landesverband Südwest in einem Schreiben an den Präsidenten Schmidt zitiert, was er von den Verbandsmitgliedern hält: Die von Thomas [Höpfner] in dieser Mail angedachte Diskussion [zur neuen Ausstellungsordnung] halte ich für nicht umsetzbar und auch zu zeitintensiv. Es wird nur geredet und es wird fast nichts Konstruktives dabei herauskommen.

Dem Bundesvorsitzenden Alfred Schmidt wird vorgeworfen, dass seine Aussage, die Vereine wären ihm sehr wichtig, sich nur als eine leere Worthülse herausstellen. Die geänderte Ausstellungsordnung würde ohne Befragung der Vereine verdächtig schnell durchgepeitscht.

Es wird eine ausführliche Stellungnahme dazu im Internet angekündigt.

Egomanie der BDPh Mitglieder:

Egomanie bedeutet im Duden eine "krankhafte Selbstbezogenheit", und wird vom BDPh Vorstandsmitglied Jürgen Witkowski in der philatelie Mai 2019 verwendet. Dem Sammler würde eine schlechte Abstempelung oder die mangelnde Verfügbarkeit von Markenausgaben wichtiger sein als die Zukunft der organisierten Philatelie und die damit verbundene Struktureform. Der Landesverband sieht diese Aussagen als Verunglimpfung der Mitglieder an und wirft dem Bundesvorstand vor, dass der BDPh zunehmend das Verständnis für die Basis verloren hat, im Gegensatz zu seinem öffentlichen Bekunden.

Soweit Auszüge aus Informationen im Umfeld des Landesverbandes, die wir aus gewöhnlich gut informierter Quelle erhalten haben.

---

Was bedeutet die Entlastung oder Nichtentlastung eines Vereins, wie des BDPh ?

Der Verein (bzw. dessen formgerecht geladener und beschlussfähig anwesender Teil) bestätigt dem Vorstand, dass er die ihm übertragenen Aufgaben im Sinn des Vereins ordnungsgemäß erfüllt und (das ist wichtiger) die ihm anvertrauten Mittel des Vereins ordnungsgemäß verwaltet hat. Da die Mittel, über die der Vorstand verfügt, nicht ihm gehören, aber andererseits nicht über jede einzelne Verwendung detailliert Anweisung durch die Mitgliederversammlung erteilt werden kann, wird dem Vorstand durch die Entlastung im Nachhinein bestätigt, dass alles, was er mit den Mitteln des Vereins gemacht hat, in dessen Sinn war und durch diesen (nicht mehr durch den Vorstand persönlich) verantwortet wird.

Sofern die Vereinssatzung nichts anderes vorsieht, so erfolgt gemäß § 32 Abs. 1 BGB die Entlastung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung, für den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder. Beim Entlastungsbeschluss dürfen die Vorstandsmitglieder nicht mitstimmen (§ 34 BGB). Sofern keine weitreichenderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, bedeutet die Entlastung, dass der Verein auf Ansprüche aus Verstößen des Vorstandes verzichtet. Die Entlastung vernichtet jedoch nicht solche Ersatzansprüche des Vereins, für die sich weder aus dem Rechenschaftsbericht des Vorstands noch aus einem etwaigen Prüfungsbericht von Revisoren ein Anhaltspunkt ergab.

(aus Wikipedia)

---

Die Hauptversammlung dürfte spannend werden. Ob sie dem BDPh einen Weg in eine erfolgreiche Zukunft öffnet oder wie vor zwei Jahren im totalen Chaos ohne Behandlung aller Anträge endet, steht in den Sternen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12912
https://www.philaseiten.de/beitrag/204593