Thema: Verkauf alter Ansichtskarten im Internet erlaubt ?
Briefmarken-Museum Am: 20.10.2009 20:52:25 Gelesen: 10510# 6@  
Hallo Gerd

Urheberrechtlich ist der Weiter-Verkauf von Originalen immer durch die Verlagsangabe als Zuordnung abgesichert, als Referenz und Quelle im Sinne eines Zitates. Dadurch macht jedermann/-frau deutlich, das das angebotene Werk (Postkarte, Originalfotokarte aus einem Fotohaus o.ä.) nicht von ihm stammt.

Viel Spaß beim Liquidieren von dem guten Stück.

LG Jochen
 
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